Sprachtest und Sprachkurs

Sprachtest

Ab sofort stellt die EU-Kommission einen Online-Sprachtest (OLS - Online Language Support) für die Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch zur Verfügung.

Dieser Sprachtest ist ab sofort für alle Studierenden in der jeweiligen Unterrichtssprache sowohl vor Beginn als auch nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes verpflichtend (ab WS 2020/2021 nur noch vor dem Auslandsaufenthalt). Dies gilt jedoch nicht für Muttersprachler.

Das Ergebnis des Sprachtests hat keine Auswirkungen auf den Erhalt des ERASMUS+-Stipendiums, sondern soll als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes dienen.

Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von dem Absender "noreply@erasmusplusols.eu" eine E-Mail. In dieser E-Mail befindet sich der entsprechende Link und die dazugehörigen Login-Daten. Bitte beachten Sie, dass der Sprachtest innerhalb der vorgegebenen Frist absolviert werden muss.

Sprachkurs

Der Sprachkurs kann kostenfrei und online durchgeführt werden und wird für die Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch angeboten.

Studierende, die nach dem ersten Sprachtest ein Sprachniveau von A1 bis B1 erreicht haben, werden automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen.

Studierende, die ein höheres Sprachniveau erreicht haben, können alternativ auch einen Sprachkurs in der Landessprache statt in der getesteten Unterrichtssprache absolvieren.


Beispiel: Sie studieren ein Semester in Spanien, Ihre Arbeitssprache ist Englisch, die Landessprache ist Spanisch. Der Sprachtest muss in Englisch absolviert werden. Bei einem Sprachtestergebnis von B2, C1 und C2 kann in diesem Falle bei Interesse ein Sprachkurs in der spanischen Sprache absolviert werden.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Almut Bieder