Unterhaltsanspruch

Unterhaltspflicht der Eltern

Viele Studierende werden durch ihre Eltern während des Studiums finanziell unterstützt. Eltern sind ihren (volljährigen) Kindern gegenüber verpflichtet Unterhalt zu leisten. Unterstützt werden muss ein erstes Studium (eine erste Ausbildung) bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor), es besteht keine Altersgrenze.
Während des Studiums sind Studierende grundsätzlich nicht verpflichtet, nebenher zu arbeiten. Gelegentliche Einkünfte aus Nebenjobs bleiben bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs unberücksichtigt. Einkünfte aus einem regelmäßigen Job werden angerechnet. Auch erspartes Geld oder Vermögen aus einer Erbschaft beispielsweise mindern Unterhaltsansprüche.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Sind die Eltern nicht in der Lage Unterhalt zu leisten, kann eventuell staatliche Studienförderung BAföG in Anspruch genommen werden.

Antrag auf Vorausleistung
Zahlen Eltern keinen Unterhalt während des Studiums, obwohl ihre Einkommenshöhe dazu verpflichtet, können Studierende beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Informationen dazu sind nachzulesen im §36 BAföG.

Kindergeld
Eltern können bis zum 25. Geburtstag des Kindes oder bis zum Ende des ersten Studiums Kindergeld als staatliche Unterstützung zur Deckung der Unterhaltspflicht beantragen.

Zahlen Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des volljährigen Kindes direkt an das Kind auszahlen. Neben der Volljährigkeit muss ein eigener Wohnsitz nachgewiesen werden.

Unterhaltshöhe
Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern wohnen, können in der Regel 960 Euro im Monat Unterhalt von ihren Eltern verlangen. Als Grundlage gilt der Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle

Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden sind im Regelsatz nicht enthalten. Studierende können sich jedoch bis zum 25. Lebensjahr über die Krankenkasse der Eltern mitversichern.

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Caroline Möller