Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende

Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung haben oft individuelle Bedarfe. Rechtlich gesehen dürfen durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung keine Nachteile entstehen. Daher gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, wie diese Nachteile ausgeglichen werden können. Eine persönliche Beratung kann helfen Bedarfe zu formulieren und zu schauen, wo diese beantragt werden können. Weitere Informationen zum Beratungsangebot und zum Ansprechpartner finden Sie auf der folgenden Seite.

Die Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Westfälischen Hochschule finden Sie auf der folgenden Seite.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Caroline Möller