BAföG - Aktuell

BAföG-Reform 2024

Studienstarthilfe

Die neue Studienstarthilfe: Studienanfänger und Anfängerinnen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug können zu Beginn des 1. Semesters die neue Studienstarthilfe beantragen. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und soll bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution) unterstützen. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Der Antag zur Studienstarthilfe kann nur digital beantragt werden: https://www.bafoeg-digital.de/

Infos zur Studienstarthilfe 

Fachwechsel

Mehr Zeit für den Wechsel: Geförderte Studierende bekommen bis zu Beginn des fünften Fachsemesters Zeit, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet werden. 

Infos zum Fachwechsel 

Flexsemester

Mehr Flexibilität: Geförderte Studierende können künftig einmalig im Bachelor oder im Master ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Das Flexsemester kann nur direkt im Anschluss an das letzte Semester der Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden.

Infos zum Flexsemester

Zur digitalen Antragsstellung:

https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG/

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Caroline Möller-Arnold