BAföG - Aktuell
BAföG-Reform 2024
Studienstarthilfe
Die neue Studienstarthilfe: Studienanfänger und Anfängerinnen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug können zu Beginn des 1. Semesters die neue Studienstarthilfe beantragen. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und soll bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution) unterstützen. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Der Antag zur Studienstarthilfe kann nur digital beantragt werden: https://www.bafoeg-digital.de/
Fachwechsel
Mehr Zeit für den Wechsel: Geförderte Studierende bekommen bis zu Beginn des fünften Fachsemesters Zeit, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet werden.
Flexsemester
Mehr Flexibilität: Geförderte Studierende können künftig einmalig im Bachelor oder im Master ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Das Flexsemester kann nur direkt im Anschluss an das letzte Semester der Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden.
Zur digitalen Antragsstellung:
Fragen zur BAföG-Förderung?
Informationen und Beratung zu allgemeinen BAföG-Fragen (zum Beispiel zum BAföG-Antrag):
Beratung zur Studienfinanzierung:
Elektronischer Briefkasten
Sie möchten einen Folgeantrag stellen oder Unterlagen nachreichen?
Nutzen Sie den elektronischen Briefkasten des AKAFÖ:
BAföG-Amt: Präsenzberatung am Campus Gelsenkirchen
Das BAföG - Amt der Westfälischen Hochschule bietet eine persönliche Sprechstunde
am Campus Gelsenkirchen an.
Wann:
Nur nach Terminvereinbarung!
mittwochs 9:00 - 12:00 Uhr
Wo:
Raum E1.2.12
(Gebäude E1, 2. Etage)
Für die persönliche Beratung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Link zur Terminvereinbarung:
AKAFÖ Terminvergabe



