Aktuelles zur Studienfinanzierung

Der Notfall-Fonds der Westfälischen Hochschule

Manchmal läuft im Studium finanziell nicht alles nach Plan. Dank der Unterstützung der Volksbank Ruhr-Mitte können wir Studierende in akuten finanziellen Notsituationen einmalig mit einem Notfall-Stipendium von 400 € entlasten. 

Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Infoseite:https://www.w-hs.de/notfall-fond/

So läuft die Antragstellung:

 

Kein Geld für den Rundfunkbeitrag? 

Das können Sie tun:

  • BAföG-Befreiung: Sie wohnen nicht mehr zu Hause und bekommen BAföG? Dann können Sie sich ganz einfach vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wichtig: Sie müssen den Antrag selbst aktiv stellen.
    Befreiung online beantragen
     
  • Lösungen bei Rückständen: Falls Sie bereits Schulden beim Beitragsservice haben, können Sie eine Ratenzahlung oder eine Stundung der Beiträge beantragen. So vermeiden Sie unkompliziert weitere Mahnungen und teure Vollstreckungen.
    Infos zu Ratenzahlung oder Stundung

 

Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) - Studiendarlehen

Bei finanziellen Engpässen bietet die Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) in NRW eine verlässliche Überbrückung. Studierende können eine zinslose Gesamtsumme von bis zu 12.000 Euro beantragen. Die monatlichen Raten von bis zu 1.000 Euro können flexibel ausgezahlt werden. Zinsen fallen keine an, es wird lediglich eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % erhoben. 
Besonders fair: Die Rückzahlung beginnt erst 12 Monate nach dem Ende Ihres Studiums.

Infos und Antrag:https://www.daka-darlehen.de/

Studienfonds der Deutschen Bildung

Der Studienfonds der Deutschen Bildung (ein Social Business für Studienfinanzierung) bietet schnelle Unterstützung an: 
Man kann kurzfristig flexible Auszahlungen ab 1.000 Euro beantragen, um aktuelle Notlagen zu überbrücken. Das Angebot ist komplett elternunabhängig, erfordert keine Bürgen oder Sicherheiten und lässt sich auch mit BAföG oder Nebenjobs kombinieren. 
Achtung: Die spätere Rückzahlung ist an Ihre Berufstätigkeit gekoppelt und richtet sich anteilig nach Ihrem tatsächlichen Gehalt.

Infos und Antrag:https://www.deutsche-bildung.de/

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Caroline Möller-Arnold