Sonderanträge

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Ergänzend zu Ihrer Online-Bewerbung können Sie Ihre Zulassungschancen durch einen Sonderantrag erhöhen. Sonderanträge geben die Möglichkeit, trotz NC-Beschränkungen einen Platz im gewünschten Studiengang zu erhalten, indem persönliche Nachteile oder Härtefälle berücksichtigt werden.

Dazu müssen Sie die antragsspezifischen Voraussetzungen erfüllen und den Antrag schriftlich bis zum 15.07. eines Jahres an das Studierendensekretariat stellen.

Ein Sonderantrag ist nur zu stellen, sofern es sich bei Ihrem Studienwunsch um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.


Antrag auf bevorzugte Zulassung

Sie können nach einem abgeleisteten Dienst bevorzugt ausgewählt werden. Dazu müssen Sie sich zu Beginn oder während des Dienstes an der Westfälischen Hochschule beworben und eine Zulassung erhalten haben.

So stellen Sie einen Antrag auf bevorzugte Zulassung

 

Härtefallantrag

In begründeten Ausnahmefällen können Sie eine Hochschulzulassung auch im Wege eines Härtefallantrages erhalten. Dafür müssen Sie besonders schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe nachweisen, die eine sofortige Zulassung zum Studium rechtfertigen.

So stellen Sie einen Härtefallantrag

 

Antrag auf Nachteilsausgleich (Note)

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Note) stellen Sie, wenn besonders schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen.

So stellen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Note)

 

Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit)

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit) stellen Sie, wenn besonders schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe Sie daran gehindert haben, eine verbesserte Wartezeit zu erreichen.

So stellen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit)

 

Zweitstudium

Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule ein Studium abgeschlossen haben.

So stellen Sie einen Antrag auf Zweitstudium

 

Spitzensportler*innen

Wer einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK2) oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes angehört, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen, gesondert berücksichtig werden.

So stellen Sie einen Antrag für Spitzensportler*innen

 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps