Sonderanträge
Ergänzend zu Ihrer Online-Bewerbung können Sie Ihre Zulassungschancen durch einen Sonderantrag erhöhen. Dazu müssen Sie die antragsspezifischen Voraussetzungen erfüllen und den Antrag schriftlich bis zum 15.07. eines Jahres an das Studierendensekretariat stellen.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Sonderanträge. Bitte beachten Sie, dass für jeden Sonderantrag andere Voraussetzungen gelten sowie spezielle Nachweise einzureichen sind. Beachten Sie daher unbedingt die Informationen zu den Anträgen in der rechen Seitenspalte.
Antrag auf bevorzugte Zulassung
Sie können nach einem abgeleisteten Dienst bevorzugt ausgewählt werden. Dazu müssen Sie sich zu Beginn oder während des Dienstes an der Westfälischen Hochschule beworben und eine Zulassung erhalten haben.
Härtefallantrag
In begründeten Ausnahmefällen können Sie eine Hochschulzulassung auch im Wege eines Härtefallantrages erhalten. Dafür müssen Sie besonders schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe nachweisen, die eine sofortige Zulassung zum Studium rechtfertigen.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie, wenn besonders schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote und/oder eine verbesserte Wartezeit zu erreichen.
Zweitstudium
Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule ein Studium abgeschlossen haben.
Spitzensportler*innen
Wer einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK2) oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes angehört, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen, gesondert berücksichtig werden.
Antragsvoraussetzungen im Detail
Notwendigkeit eines Sonderantrags
Ein Sonderantag ist nur zu stellen, sofern es sich bei Ihrem Studienwunsch um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.