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Prof. Dr. iur. Mike Wienbracke, LL.M. (Edinburgh)
Zur Person
Fachbereich Wirtschaftsrecht (FB 7)
Informationen zur Person
Von 1996 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und der Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen (Abschluss: Vordiplom); Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in 2001, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Martin Burgi. Währenddessen Promotion zum Dr. iur. Von 2003 bis 2004 Postgraduiertenstudium (LL. M.) an der University of Edinburgh. Anschließend Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. beim Landgericht Essen (Kammer für Handelssachen) und dem International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) in Amsterdam. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung in 2006 mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg (FGS) am Standort Bonn. Zum 1. Februar 2010 Berufung zum Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht an die Westfälische Hochschule. Im WS 2013/14 Forschungsaufenthalt als Visiting Research Scholar am Levin College of Law der University of Florida (USA). Mehrfache Prämierung der Forschungstätigkeit durch das Präsidium. Kontaktdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung. Vormals u.a. Prüfungsausschussvorsitzender und Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht.
Lehre
Lehrgebiet
Öffentliches Recht, insbesondere Staats- u. Verwaltungsrecht sowie Europarecht
Informationen zur Lehre
Insbesondere:
- Juristische Methodik
- Staats- und Verfassungsrecht
- Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
- Europarecht
- Zusätzliche Lehrveranstaltungen (Finanzverfassungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht etc.) gemäß Aushang
Forschung
Fachgebiet
Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht
Veröffentlichungen:
Zahlreiche Veröffentlichungen zum Öffentlichen Recht, Europarecht, Steuerrecht und zur Juristischen Methodik (vollständiges Publikationsverzeichnis: siehe nebenstehende pdf-Datei „Veröffentlichungen“ in der Rubrik "PDF herunterladen).
Beiträge in den Forschungsberichten der WH
- 2022, S. 14 f.: Wenn der Aktivbürger passiv bleibt: Wahlrecht als Bürgerpflicht?!
- 2020, S. 34 f.: Nicht-steuerliche Abgaben im Steuerstaat: Bremer Polizeigebühr für Hochrisikospiele im Profi-Fußball verfassungskonform?
- 2018, S. 16 f.: "Ökonomische Analyse des Rechts“ als interpretatives, konvergenzforcierendes Leitmotiv der Europäischen Grundfreiheiten
- 2016, S. 20 f.: Konstitutionelle Restriktionen retroaktiver und retrospektiver Steuergesetzgebung im Vergleich
Presse/TRIKON
- Beobachtungstechnik: Bundestag stützt sich auch auf WH-Forschung (TRIKON 2/2023, S. 10)
- Rundfunkbeitrag in bar? (Pressemitteilung der WH vom 18.8.2022)
- Vortrag anlässlich des Europäischen Tags der Justiz 2017 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Recht im Zentrum“ im Justizzentrum Aachen (TRIKON 1/2018, S. 33)
- Vortrag im Rahmen des Symposiums zum Abschied von Prof. Dr. Peter Pulte (TRIKON 1/2013, S. 70 f.)
Resonanz
Mit seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (1 BvR 548/22) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die von der Freien Hansestadt Bremen erhobene Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei sog. „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga nicht gegen das Grundgesetz verstößt. In der Begründung dieser Entscheidung verweist das Bundesverfassungsgericht – wie zuvor schon das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.3.2019 - BVerwG 9 C 4.18) – u.a. auf den von Prof. Dr. Wienbracke in DVBl. 2019, S. 344 ff. publizierten Beitrag zu diesem Thema.