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Prof. Dr. iur. Mike Wienbracke, LL.M. (Edinburgh)
Zur Person
Fachbereich Wirtschaftsrecht (FB 7)
Informationen zur Person
Von 1996 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und der Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen (Abschluss: Vordiplom); Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in 2001, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Martin Burgi. Währenddessen Promotion zum Dr. iur. Von 2003 bis 2004 Postgraduiertenstudium (LL. M.) an der University of Edinburgh. Anschließend Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. beim Landgericht Essen (Kammer für Handelssachen) und dem International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) in Amsterdam. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung in 2006 mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg (FGS) am Standort Bonn. Zum 1. Februar 2010 Berufung zum Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht an die Westfälische Hochschule. Im WS 2013/14 Forschungsaufenthalt als Visiting Research Scholar am Levin College of Law der University of Florida (USA). Mehrfache Prämierung der Forschungstätigkeit durch das Präsidium. Kontaktdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung. Vormals u.a. Prüfungsausschussvorsitzender und Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht.
Lehre
Lehrgebiet
Öffentliches Recht, insbesondere Staats- u. Verwaltungsrecht sowie Europarecht
Informationen zur Lehre
Insbesondere:
- Juristische Methodik
- Staats- und Verfassungsrecht
- Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
- Europarecht
- Zusätzliche Lehrveranstaltungen (Finanzverfassungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Veranstaltungen im Rahmen des Jean Monnet-Europazertifikats etc.) gemäß Aushang
Forschung
Fachgebiet
Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht
Veröffentlichungen:
Mehr als 200 Veröffentlichungen zum Öffentlichen Recht, Europarecht, Steuerrecht und zur Juristischen Methodik, u.a. folgende Bücher:
- Juristische Methodenlehre, C.F. Müller, 3. Auflage 2026
- Staatsorganisationsrecht, SpringerGabler 2017
- Einführung in die Grundrechte, SpringerGabler 2013
- Grundwissen Europarecht, UTB 2018
- Allgemeines Verwaltungsrecht, C.F. Müller, 6. Auflage 2025
- Verwaltungsprozessrecht, C.F. Müller, 4. Auflage 2024
sowie u.a. folgende Zeitschriftenbeiträge:
- § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO: Strafbarkeitslimitierung qua Parlamentsvorbehalt, NWB 46/2023, S. 3133 ff.
- Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Rechtsverordnung bei nur partiellem Verstoß gegen das Zitiergebot?, NJW 2020, S. 3351 ff.
- Voraussetzungen des Rechtsschutzes gegen die Versagung, Beschränkung und Entziehung des Reisepasses wegen Steuerschuldnerfluchtgefahr, DStR 2019, S. 2339 ff.
- „Über Kreuz“-Rechtfertigung der Gebühr nach § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG, DVBl. 2019, S. 344 ff.
- Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts, JuS 2019, S. 673 ff.
- Passentziehung wegen Steuerschuldnerfluchtgefahr: Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nach § 8 i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 4 Var. 1 PassG und EU-rechtliche Grenzen, StuW 2017, S. 377 ff.
- Abschluss der Reform des Widerspruchsverfahrens in NRW, NWVBl. 2015, S. 248 ff.
- USA – Land der schier unbegrenzten bundesverfassungsrechtlichen Möglichkeiten rückwirkender belastender Steuergesetzgebung, ZVglRWiss 114 (2015), S. 337 ff.
- „Euro-Rettung“ und sogenanntes „bail out“-Verbot (Art. 125 AEUV) nach dem „Pringle“-Urteil des EuGH, ZEuS 2013, S. 1 ff.
- „Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet“ - eine aktuelle Bestandsaufnahme zu Art. 45 AEUV, EuR 2012, S. 483 ff.
- Whistleblowing und Art. 5 Abs. 1 GG - Transposition eines EGMR-Themas, in: Bontrup/Korenke/Wienbracke (Hrsg.), Arbeit - Personal - Soziales, Festschrift zum 65. Geburtstag von Peter Pulte, Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2012, S. 21 ff.
- Die Genese fiskalischen Misstrauens, DB 2008, S. 664 ff.
- Der deutsche Real Estate Investment Trust (REIT), NJW 2007, S. 2721 ff.
- Gebühr für verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 3 bis 5 AO) verfassungsgemäß?, NVwZ 2007, S. 749 ff.
- Das grundgesetzliche Steuerstaatsprinzip, StuW 2005, S. 81 ff.
Vollständiges Publikationsverzeichnis: siehe nebenstehende pdf-Datei „Veröffentlichungen“ in der Rubrik "PDF herunterladen.
Resonanz
Mit seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (1 BvR 548/22) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die von der Freien Hansestadt Bremen erhobene Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei sog. „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga nicht gegen das Grundgesetz verstößt. In der Begründung dieser Entscheidung verweist das Bundesverfassungsgericht – wie zuvor schon das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.3.2019 - BVerwG 9 C 4.18) – u.a. auf den von Prof. Dr. Wienbracke in DVBl. 2019, S. 344 ff. publizierten Beitrag zu diesem Thema.



