Westfälische Hochschule bestellt neuen Hochschulrat

Freitag, 28. April 2023
Am Donnerstag, dem 20. April 2023, hat sich der Hochschulrat der Westfälischen Hochschule neu konstituiert. Die Amtszeit der zehn Gremiums-Mitglieder des 4. Hochschulrats läuft über fünf Jahre.

Gelsenkirchen. Der Hochschulrat, der mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar ist, berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Das Gremium der Westfälischen Hochschule besteht aus fünf Hochschulmitgliedern und fünf externen Per­sön­lich­kei­ten aus dem Wirtschaftsbereich, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.

In diesem Jahr wurden drei Mitglieder neu für den Hochschulrat bestellt: Mark Rosendahl, Geschäftsführer der DGB-Region Emscher-Lippe für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und den Kreis Recklinghausen, Prof. Katja M. Becker aus dem Fachbereich Informatik und Kommunikation sowie Prof. Dr. Timm Braasch aus dem Fachbereich Maschinenbau, Umwelt- und Gebäudetechnik. Die Bestellungsurkunden übergab Dr. Sebastian Bramorski vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. Erneut ins Amt gewählt wurden der bisherige und neue Vorsitzende Thomas Wessel sowie Dipl.-Ök. Claudia Goldenbeld, Dipl.-Ing. Regine Bönsch, Dr. Peter Ohm, Prof. Dr. Birgit Brands, Prof. Dr. Angelika Loidl-Stahlhofen und Prof. Dr. Martin Schulten. „Ich freue mich auf eine Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Hochschulrat und engagierte Impulse der neuen und bereits bekannten Hochschulratsmitglieder für die Weiterentwicklung der Hochschule“, so Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Präsident der Westfälischen Hochschule.

Das diesjährige Gremium zur Auswahl der Mitglieder des vierten Hochschulrats setzte sich aus Prof. Dr. Anke Simon und Prof. Dr. Manfred Meyer für den Senat, Thomas Wessel und Prof. Dr. Ricarda Kampmann für den Hochschulrat, der Gleichstellungsbeauftragten Alina Zickmann sowie Dr. Sebastian Bramorski als Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zusammen.

Infokasten – Die Aufgaben des Hochschulrats:

Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Dazu gehören insbesondere die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums, die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarungen, die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben. Darüber hinaus fallen die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Evaluationsberichten, Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind, sowie die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Präsidiums in seinen Zuständigkeitsbereich.

 

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Gruppenfoto des neu bestellten Hochschulrats der Westfälischen Hochschule

Der 4. Hochschulrat der Westfälischen Hochschule: (1. Reihe, v. l. n. r.) Dipl.-Ök. Claudia Goldenbeld, Prof. Katja M. Becker, Prof. Dr. Angelika Loidl-Stahlhofen, Prof. Dr. Timm Braasch, (2. Reihe, v. l. n. r.) Mark Rosendahl, Thomas Wessel, Prof. Dr. Martin Schulten, Prof. Dr. Birgit Brands und Dr. Peter Ohm. (Nicht im Bild: Dipl.-Ing. Regine Bönsch).
Foto: WH/Verena Roßa
Nutzung honorarfrei in Zusammenhang mit Westfälischer Hochschule

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