Gesetz will Betreibern von Kernkraftwerken gestatten, sich mit etwas über 17 Milliarden Euro von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung freizukaufen
Berlin. Als Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup am Vorabend anreist, hat er den Protest ausformuliert in der Aktentasche. Bontrup: „Die großen Energieversorger kommen viel zu billig weg. Zwar müssen sie den Rückbau der Atomkraftwerke nach ihrem Auslaufen selbst bezahlen, können sich aber für weniger als 20 Milliarden Euro von den Risiken der Zwischen- und Endlagerung freikaufen.“ Das Geld fließt in einen Fonds für die Begleichung der Ewigkeitskosten. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent in diesen Fonds, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden, so eine Mitteilung des Deutschen Bundestags. Bontrup, der in Recklinghausen im Fachbereich Wirtschaftsrecht forscht und lehrt, hält das für „absolut unzulänglich und zugleich für die Privatisierung der in der Vergangenheit gemachten Gewinne, aber Umlage der zukünftigen Risiken und Kosten aufs Volk.“
Ihr Medienansprechpartner für weitere Informationen:
Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup, Westfälische Hochschule, Telefon (02361) 915-412, E-Mail heinz-josef.bontrup(at)w-hs.de
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Autorin dieser Meldung: Barbara Laaser
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