Senat

Portrait

Der Senat ist eines der zentralen Gremien der Hochschule und tagt öffentlich.

Die Aufgaben des Se­nats im Sinne des Hochschulgesetzes sind:

  • Mitwirkung durch die Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Präsidiumsmitglieder
  • Stellungnahme zum jährlichen Präsidiumsbericht
  • Legislative zum Erlass und zur Änderung von Hochschulordnungen
  • Billigung von Planungsgrundsätzen
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel
  • Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
  • Vorschlagsrecht und Wahl der Mitglieder der zentralen Qualitätsverbesserungskommission
  • Vorschlagsrecht und Wahl der Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte auf Vorschlag der Studierendenschaft

Das Präsidium berichtet im Senat über Angelegenheiten von hochschulpolitischer Bedeutung und Angelegenheiten, die die Hochschule im Ganzen betreffen.

 

Der Se­nat ist seit dem 01. März 2016 paritätisch besetzt und besteht derzeit aus 21 stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern

  • sechs Mitgliedern aus der Grup­pe der Hochschullehrerin­nen und Hochschullehrer
  • sechs Mitgliedern aus der Grup­pe der akademischen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter
  • sechs Mitgliedern aus der Grup­pe der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in Technik und Verwaltung
  • drei Mitgliedern aus der Grup­pe der Stu­die­ren­den (die weiteen drei Sitze bleiben bis 29.02.2024 unbesetzt)

und folgenden beratenden Mitgliedern

  • den Mitgliedern des Präsidiums
  • den De­ka­nin­nen und De­ka­nen
  • der Ver­trau­ens­per­son der schwer­be­hin­der­ten Men­schen
  • der/dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • den Vor­sit­zen­den der bei­den Per­so­nal­rä­te
  • der/dem Vor­sit­zen­den des AStA
  • den jeweiligen Leitungen des Zen­trums für In­for­ma­tions­tech­nik und Me­di­en, Spra­chen­zen­trums, In­sti­tuts Ar­beit und Tech­nik und der Zentralen Betriebsheinheit Talentförderung.
  • der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten.

Die stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­der des Se­na­ts werden für sechs Jah­re gewählt; mit Ausnahme der studentischen Mit­glie­der mit einer einjährigen Amtszeit.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Geschäftsstelle des Senats