Senat
Portrait
Der Senat ist eines der zentralen Gremien der Hochschule und tagt öffentlich.
Die Aufgaben des Senats im Sinne des Hochschulgesetzes sind:
- Mitwirkung durch die Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Präsidiumsmitglieder
- Stellungnahme zum jährlichen Präsidiumsbericht
- Legislative zum Erlass und zur Änderung von Hochschulordnungen
- Billigung von Planungsgrundsätzen
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
- Vorschlagsrecht und Wahl der Mitglieder der zentralen Qualitätsverbesserungskommission
- Vorschlagsrecht und Wahl der Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte auf Vorschlag der Studierendenschaft
Das Präsidium berichtet im Senat über Angelegenheiten von hochschulpolitischer Bedeutung und Angelegenheiten, die die Hochschule im Ganzen betreffen.
Der Senat ist seit dem 01. März 2016 paritätisch besetzt und besteht derzeit aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern
- sechs Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- sechs Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- sechs Mitgliedern aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- drei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden (die weiteen drei Sitze bleiben bis 29.02.2024 unbesetzt)
und folgenden beratenden Mitgliedern
- den Mitgliedern des Präsidiums
- den Dekaninnen und Dekanen
- der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- der/dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- den Vorsitzenden der beiden Personalräte
- der/dem Vorsitzenden des AStA
- den jeweiligen Leitungen des Zentrums für Informationstechnik und Medien, Sprachenzentrums, Instituts Arbeit und Technik und der Zentralen Betriebsheinheit Talentförderung.
- der Gleichstellungsbeauftragten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats werden für sechs Jahre gewählt; mit Ausnahme der studentischen Mitglieder mit einer einjährigen Amtszeit.
Vorsitzender
Geschäftsstelle
V.2 Berichtswesen, Gremien u. Organisation (u.a. Fachbereichskonferenz, Geschäftsstelle Senat)
Mo - Do ganztags
Tel.:
0209/9596-451