Einschreibung als kooperativ Promovierende/r
Können Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, so nehmen Sie bitte, für eine Einschreibung, Kontakt zu uns auf.
Voraussetzungen
Vorbildungsnachweis:
- Nachweis eines Abschlusses eines Masterstudiengangs oder
- Nachweis eines Abschlusses nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 8 Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
- Nachweis eines Abschlusses nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 6 Semestern und daran anschließende, angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern
Nachweis folgender Erklärungen:
- Erklärung der/des kooperativ Promovierenden über die Durchführung einer kooperativen Promotion
- Erklärung zur Übernahme der Betreuung einer/eines kooperativ Promovierenden
Die Erklärung ist von der/dem betreuenden Professor_in an der Westfälischen Hochschule auszufüllen. - Erklärung zur Übernahme der Betreuung einer/eines kooperativ Promovierenden zur Durchführung eines Promotionsvorhabens. Die Erklärung ist von der/dem betreuenden Professor_in der Universität auszufüllen. Liegt eine solche Erklärung noch nicht vor, ist diese innerhalb eines Jahres im Studierendensekretariat nachzureichen. Die Einschreibung wird bis dahin befristet und bei fehlendem Nachweis zurückgenommen.
- Erklärung der/des kooperativ Promovierenden über die Erbringung eines Nachweises der Universität in Form einer aktuellen Studienbescheinigung oder sonstigen Bescheinigung (z.B. vom Prüfungsamt).
Zudem sind bei der Einschreibung vorzulegen:
- Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges amtliches Ausweisdokument
- Datenblatt S für kooperativ Promovierende
- Bescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (sog. Dreifachbescheinigung im Original)