Mit der Westfälischen Hochschule „Compliance Officer“ werden

Dienstag, 30. November 2021
Seit dem Wintersemester 2021/22 bietet die Westfälische Hochschule ihren Studierenden des Wirtschaftsrechts einen Zertifizierungslehrgang an, der aus ihnen in einem Semester „Compliance Officer“ werden lässt. Wenn sie die Prüfung bestehen.

Recklinghausen. „Compliance“ steht für Regeltreue und korrektes Verhalten bei der Beachtung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes eines Unternehmens oder einer Körperschaft. Die Westfälische Hochschule etwa hat Compliance-Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – den Forschungskodex – und ist dem Landesrahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen beigetreten. „Die Anforderungen an Compliance-Systeme sind in den letzten Jahren enorm gestiegen“, so Prof. Dr. Bernhard Bergmans vom Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Westfälischen Hochschule. „Deshalb haben wir uns entschlossen, unseren Studierenden ein Zusatzangebot zu machen, bei dem sie ein Zertifikat zum Compliance Officer machen können.“ Der Lehrgang erfolgt in Zusammenarbeit mit der Mönchengladbacher Rechtsanwaltskanzlei Kraft, die sich nicht nur auf Compliance, sondern gleichzeitig auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert hat. Das zeigt, dass Compliance kein „Wohlfühlfach“ ist, sondern zahlreiche gesetzgeberische Vorgaben berücksichtigt und von einer hohen fachübergreifenden Qualität ist. Der einsemestrige Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung, bevor das Zertifikat verliehen wird. Die Inhalte werden nicht nur von Lehrenden der Westfälischen Hochschule, sondern auch von zahlreichen externen Referenten aus Kanzleien, Wirtschafts- und Industrieunternehmen sowie aus der Rechtspflege vermittelt.

Ihr Medienansprechpartner für weitere Informationen:
Prof. Dr. Bernhard Bergmans, Dekan im Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Westfälischen Hochschule, Telefon 02361/915-402, E-Mail bernhard.bergmans(at)w-hs.de

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Studierende im Wirtschaftsrecht

Die Westfälische Hochschule bietet ihren Studierenden im Wirtschaftsrecht neuerdings einen Lehrgang zum „Compliance Officer" an. Mit einem „sorry about that" ist es bei Verstößen gegenüber der Regeltreue von Unternehmen und Körperschaften nämlich nicht getan. Foto: Martin Steffen, Nutzung honorarfrei im Zusammenhang mit Westfälischer Hochschule; Bild-Download für Redaktionen in der rechten Spalte: WH-12-1287-WiReR

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