Praktikum Wirtschaftsingenieurwesen

Standort: Gelsenkirchen

Dauer des Praktikums: Insgesamt 6 Wochen / Vollzeit

Ableistung: bis zum Beginn des 4. Fachsemester

in den Bereichen Wirtschaft oder Technik

Mögliche Tätigkeiten Technik:

  • Urformen
    z.B. Schwerkraftgießen, Druckgießen, Niederdruckgießen, Schleudergießen, Stranggießen, Spritzgießen, Extrudieren, Kalandrieren, Blasformen, Pressen, pulverbettbasiertes Schmelzen, badbasierte Photopolymerisation, Freistrahl-Bindemittelauftrag
  • Umformende Fertigungsverfahren
    z.B. Walzen, Freiformen, Gesenkformen, Eindrücken, Tiefziehen, Drücken, Innenhochdruck-Weitstauchen, Tiefen, Biegeumformen mit geradliniger Werkzeugbewegung
  • Spanende Fertigungsverfahren
    z.B. Drehen, Senken, Reiben, Fräsen, Hobeln, Räumen, Sägen, Feilen, Bandschleifen, Honen, Läppen
  • Thermische Füge- und Trennverfahren
    z.B. Gasschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen, Unterpulverschweißen, Punktschweißen, Buckelschweißen, Kolbenweichlöten, Lötbadweichlöten, Flammlöten, Brennschneiden, Plasmaschneiden, Laserschneiden
  • Mechanische Fügeverfahren
    z.B. Schrauben, Nieten, Klemmen, Klammern, Fügen durch Presspassung
  • Industrielle stoffeigenschaftsändernde oder beschichtende Verfahren
    z.B. Härten, Vergüten, Glühen, Tiefkühlen, Aushärten, Schmelztauchen, Lackieren, galvanisches Beschichten
  • Programmierung und Bedienung von produktions- oder entwicklungsnaher Industrie-Software

Mögliche Tätigkeiten Wirtschaft:

  • Rechnungswesen / Controlling
  • Beschaffung / Materialwirtschaft
  • Fertigungsplanung
  • Organisation / Organisationsgestaltung / Unternehmensentwicklung
  • Marketing / Vertrieb
  • Personalwirtschaft
  • Finanzierung

Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch Vorlage eines Arbeitszeugnisses des Betriebes, in dem das Praktikum durchgeführt wurde. Das Zeugnis muss Angaben über die ausgeführten Tätigkeiten der Praktikantin/des Praktikanten enthalten.

Entsprechende Tätigkeiten innerhalb geleisteter Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können nach Prüfung durch das Studierendensekretariat als Praktikum anerkannt werden.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps