FAQ Brexit
Wir alle haben das spätestens seit 2016 stets präsente Thema verfolgt, und lange Zeit war nicht sicher, welche Auswirkungen der Brexit auf das Erasmus+-Programm haben würde. Inzwischen gibt es klare Regelungen, die für Sie von Interesse sind, wenn Sie ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ im Vereinigten Königreich machen wollen. Was es zu beachten gibt, lesen Sie bitte im Folgenden:
Weitere Informationen zu UK Finanzierungsmöglichkeiten/Stipendien finden Sie auf der Webseite des British Council.
Ich möchte gerne ein Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich machen – was bedeutet der Brexit nun für mich?
Für Sie bedeutet der Brexit, dass Sie nunmehr im Rahmen Ihres Erasmus+-geförderten Praktikums ein Visum benötigen, da Sie dort nicht studieren, sondern arbeiten. Noch bis spätestens 31. Mai 2023 ist dies im Projekt 2020 möglich.
Was muss ich tun? Welches Visum brauche ich?
Sie benötigen ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visa (T5): https://www.gov.uk/government-authorised-exchange.
Was muss ich tun, um dieses Visum zu bekommen?
Um das T5-Visum beantragen zu können, müssen Sie über ein sogenanntes Certificate of Sponsorship - https://www.gov.uk/uk-visa-sponsorship-employers/certificates-of-sponsorship – verfügen, welches vom British Council für Erasmus+ erteilt wird.
Es handelt sich hierbei um eine Referenznummer. Diese Nummer enthält Informationen über persönliche Daten wie auch die Stelle der beantragenden Person. Ab Ausstellung ist sie drei Monate gültig.
Wie beantrage ich das Certificate of Sponsorship?
Bitte wenden Sie sich an das International Office der Westfälischen Hochschule, da Sie den Antrag nicht selber stellen können, sondern dies stets von der entsendenden Hochschule erledigt werden muss.
Bitte beachten Sie: Dieser Vorgang kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen. Er ist für deutsche Staatbürger:innen nicht kostenpflichtig. Der British Council bearbeitet Anträge nur dann, wenn mindestens 10 Wochen Vorlaufzeit bis zum Beginn des Praktikums bestehen - bitte achten Sie darauf!
Wie geht es dann weiter?
Nach Erhalt und Vorlage Ihrer Referenznummer - https://www.gov.uk/government-authorised-exchange/eligibility - kann der Visumsantrag online ausgefüllt werden: https://www.gov.uk/government-authorised-exchange. Dies kostet 244 britische Pfund, jedoch gibt es für deutsche Staatsbürger:innen eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund.
Verfügen Sie über ein Visum, müssen Sie eine sogenannte Immigration Health Surcharge - https://www.gov.uk/healthcare-immigration-application - leisten, um Zugang zum National Health Service, dem britischen Gesundheitsdienst, zu erhalten. Hier müssen Sie mit 470 britischen Pfund jährlich rechnen.
In der Kategorie Tier 5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt, jedoch ist festgelegt, dass die Studierenden im Praktikum ihren Lebensunterhalt mittels Erasmus+-Förderung sowie/oder das im Praktikum erarbeitete Gehalt nachweisen müssen. Es dürfen keine öffentlichen Leistungen beantragt werden.
Stand: 11.02.2020



