Voraussetzungen für ein Praktikum mit Erasmus+
Es können sich ausschließlich Studierende um eine ERASMUS+ Förderung bewerben, die ein vollständiges Studium (Erst- bzw. Haupthörer) an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen absolvieren.
Eine Förderung über ERASMUS+ ist für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum im Bachelor- und Masterstudiengang ab dem 1. Semester möglich.
An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:
- EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. Nationale Agenturen)
Eine Praktikumsvergütung wird nicht auf die ERASMUS+ Förderung angerechnet.
Förderfähige Länder
- Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
- Länder außerhalb der EU:
Republik Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
- Überseeländer:
Anguilla, Aruba, Bermuda, Bonaire, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Curacao, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Französisch Süd-und Antarktisgebiete, Grönland, Montserrat, Neukaledonien und Nebengebiete, Pitcairn, Saba, Sankt Bartholomäus, Sint Eustatius, Sint Maarten, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre und Miquelon, Turks-und Caicos-Inseln, Wallis und Futuna-Inseln
Weitere Details
- Auslandsbafög
Es ist möglich, gleichzeitig eine Förderung aus ERASMUS+ und Auslandsbafög zu erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das ERASMUS+ Stipendium bis höchstens 300,00 Euro pro Monat anrechnungsfrei bleibt. Das bedeutet, dass ERASMUS+ Förderungen über 300,00 Euro auf Auslandsbafög angerechnet werden.
- Beurlaubung
Bezüglich einer Beurlaubung lassen Sie sich bitte im Studierendensekretariat beraten.
- Elefand Registrierung
Elefand = Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland - Auswärtiges Amt
Eine Registrierung für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ist stets sinnvoll. Klicken Sie hier um mit der Registrierung zu starten!
- Europapass
Europapass Mobilität
Die Austellung eines "Europass Mobilitätsnachweises" wird dringend empfohlen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das Dezernat II - International Office.
Europass Lebenslauf / Europass Diploma Supplement
Kann durch die/den Studierende/-n online selbst beantragt werden.
Nähere Informationen zu den Europässen finden Sie hier.
Aktuelle Hinweise: Covid-19
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Bewerbungsfrist
Einen Monat vor Beginn des Auslandsaufenthaltes:
Das Antragsfomular "Grant Agreement" muss im Original im International Office eingereicht werden.
Sie haben kurzfristig eine Zusage erhalten?
Melden Sie sich im International Office!
Förderdauer
2 Monate (60 Tage) - 12 Monate (360 Tage) je Studienzyklus (Bachelor und Master)
Eine wiederholte Förderung ist möglich.
Die Gesamtförderdauer aller absolvierten Auslandspraktika darf 12 Monate pro Studienzyklus nicht überschreiten.
Die bisher mit ERASMUS absolvierten Monate für Auslandspraktika werden ebenfalls angerechnet.
Kontakt

Mitarb. in Techn. u. Verw., Beratung ERASMUS´+ Outgoings und PROMOS
Raum: B3.0.02Tel.: 0209/9596-826
Beratung
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation finden Termine ausschließlich nach Vereinbarung und unter Einhaltung der AHA-Regeln
statt.
Jetzt Termin buchen!