Förderungsdetails

Wer wird gefördert?

Erasmus+ Personalmobilitäten richten sich an Mitarbeiter:innen der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen aus allen Hochschulbereichen, der Verwaltung, der Bibliothek, den Fachbereichen, Lehrenden, kurzum: "von der Auszubildenden bis zum Präsidenten".

Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von ERASMUS+ Stipendien an Hochschulpersonal begrenzt ist und nach dem Windhundprinzip, d. h. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben werden.

Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme und Auswahlkriterien finden Sie im Dokument das sich mit den Kriterien befasst.

Im Jahr gibt es vier Auswahlrunden:

  1. Stichtag Bewerbung: 31.01.
    Gültigkeit Förderzusage*: 30.04.
     
  2. Stichtag Bewerbung: 30.04.
    Gültigkeit Förderzusage*: 30.09.
     
  3. Stichtag Bewerbung: 31.08.
    Gültigkeit Förderzusage*: 31.01.
     
  4. Stichtag Bewerbung: 31.10.
    Gültigkeit Förderzusage*: 31.03.

* bis zu diesem Termin muss eine konkrete Mobilität benannt werden.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aktivitäten zur Fort- und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch von einer Dauer von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen (bis maximal 2 Monate) an einer Hochschule oder einem Unternehmen im europäischen Ausland. In der Regel dauert eine Personalmobilität eine Woche.

Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der teilnehmenden Person ist.

Eine ERASMUS+ Personalmobilität kann folgenden Inhalt haben:

  • Teilnahme an einer Staff Training Week
  • Teilnahme an Workshops/Seminaren, wie z. B. Sprachkurse (keine Konferenzen)
  • Job Shadowing/Hospitationen
  • Beteiligung an Prüfungen
  • Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
  • Gemeinsame Veranstaltungen und Seminare
  • Lehrveranstaltungen/Vorlesungen
  • Monitoring von Erasmus+ Projekten
  • Monitoring-Aktivitäten im Zusammenhang von Erasmus+ Mobilitätsprojekten
  • Planung einer zukünftigen Erasmus+ Kooperation
     

Leistungen des Programms

Die Reise- und Aufenthaltskosten werden nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen, entsprechend der ERASMUS+ Richtlinien, übernommen:

Stückkosten für Hin- und Rückfahrt gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission:

< 100 km: 20 €
100 - 499 km: 180 €
500 - 1 999 km: 275 €
2 000 - 2 999 km: 360 €
3 000 - 3 999 km: 530 €
4 000 - 7 999 km: 820 €
> 8 000 km: 1 500 €

Für "grünes Reisen" gelten erhöhte Reisepauschalen.

Bei abgelegenen Städten/Regionen, wie z. B. Bergregionen, Inseln oder abgelegenen Orten, die nur schwierig zu erreichen sind, da sie über eine begrenzte Infrastuktur verfügen, kann es nach Prüfung ein Reise Top-Up geben. Dieser Antrag muss 2 Monate vor Ausreise beantragt werden.

Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität:

Zielland                                  Tagespauschale Tag 1 - 14     ab 15. Tag

Dänemark, Finnland, Irland, Island,                  180 €            126 €
Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
Schweden, Partnerländer Region 14

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien         160 €            112 €
Malta, Niederlande, Österreich, Portugal
Spanien, Zypern, Partnerländer Region 5

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland,              140 €             98 €
Litauen, Polen, Nordmazedonien,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig