Studierendenausweis / Chipkarte

Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit welchem Sie sowohl außerhalb als auch innerhalb der Hochschule Ihren Studierendenstatus belegen können. Bis auf die optisch lesbaren Informationen werden keine weiteren personenbezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert.

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Beantragung

Die Ausstellung der Chipkarte erfolgt, egal aus welchem Grund, grundsätzlich nur nach vorheriger Beantragung per E-Mail und der Zusendung auf dem Postweg. Zur Beantragung des Ausweises senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an chipkarte(at)w-hs.de.

  • Angabe des Grundes für die Ausstellung
  • Portraitfoto ausschließlich im jpg-Format
  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses
    (Gültigkeit des Ausweises, das Lichtbild sowie der Vor- und Nachname müssen ersichtlich sein. Alle anderen Daten können, sofern gewollt, unkenntlich gemacht werden.)

Bitte stellen Sie sicher, dass im Campus-Portal Ihre aktuelle Adresse hinterlegt ist. Die genannte E-Mail Adresse ist ausschließlich für die Beantragung eines Studierendenausweises zu verwenden.

Die Bearbeitung und Übersendung Ihres Studierendenausweises beträgt ca. 10 Tage.

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Ausstellungsgründe und Kosten

Je nach Grund der Ausstellung, wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben.

Kostenfreie Beantragung:

  • Erstmalige Einschreibung an der WHS
  • Wiederaufnahme des Studiums nach Unterbrechnung
  • Gültigkeit des Studierendenausweises abgelaufen

Kostenplichtige Beantragung:

  • Verlust / Diebstahl
  • Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung
  • Namensänderung / Namenskorrektur

Für einen kostenpflichtigen Ersatzausweis überweisen Sie bitte vorab 15 Euro auf folgendes Konto:

Westfälische Hochschule / Helaba Düsseldorf
IBAN: DE59 3005 0000 0001 6480 13
BIC: WELADEDDXXX
Verwendungszweck: Vorname Nachname und Matrikelnummer

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Die Funktionen des Ausweises an der WHS

Der Studierendenausweis kann mehr als nur Ihren Studierendenstatus belegen. Er dient an der Westfälischen Hochschule gleichzeitig als:

  • Bibliotheksausweis - Selbständige Ausleihe von Büchern an den Selbstverbucher-Terminals in der Bibliothek.
  • Elektronisches Zahlungsmittel -  Bei Bedarf kann das Guthaben an der Kasse der Mensa/Cafeteria oder aber an den entsprechenden Automaten aufgefüllt werden.
  • Kopierkarte -  Für Ausdrucke und Fotokopien in der Hochschulbibliothek.

Bitte beachten: Der Studierendenausweis gilt nicht als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Der Download des digitalen Semestertickets (Deutschlandticket) über das RIDE-Portal bzw. über den Online-Ticket-Shop der DB Regio NRW ist zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zwingend erforderlich. Alle Informationen zum Semesterticket finden Sie unter: https://www.w-hs.de/semesterticket/

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps