Mutterschutz

Durch wesentliche Änderungen des Mutterschutzrechts fallen nun auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes.
Die Westfälische Hochschule ist verpflichtet, gemeldete Schwangerschaften oder Stillzeiten der Bezirksregierung Münster mitzuteilen. Daher wird darum gebeten, jede Schwangerschaft oder Stillzeit zeitnah an das Studierendensekretariat zu melden.
Welche Bescheinigung benötige ich als Nachweis?
Füllen Sie das Formular Meldung nach dem Mutterschutzgesetz aus.
Reichen Sie das ausgefüllte Formular anschließend zusammen mit einer Kopie Ihres Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung im Studierendensekretariat ein.
Die Einreichung ist persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg möglich.
Wer wird über die Meldung informiert?
Was bedeutet die Meldung für mein Studium?
Eine Schwangerschaft kann – abhängig von Ihrem Studiengang – Auswirkungen auf Ihr Studium und den Studienverlauf haben, beispielsweise bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Praktika oder Prüfungen.
Während der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) gelten besondere Schutzbestimmungen. Um Sie bestmöglich zu unterstützen und mögliche Nachteile zu vermeiden, empfehlen wir, die verantwortlichen Lehrenden in Ihrem Fachbereich frühzeitig zu informieren.



