Bachelor Medizintechnik - duale Variante

Studieninteressierte Bachelor (dual) Medizintechnik

Warum sollten Sie bei uns Medizintechnik studieren?

  •     Individuelle Betreuung in kleinen Arbeitsgruppen
  •     Internationale Austauschprogramme
  •     Gute Prüfungsbedingungen
  •     Viele Jahre Erfahrung in der angewandten Ingenieurausbildung
  •     Moderne Laborausstattung
  •     Mitwirkung in wissenschaftlichen Projekten
  •     Bachelor & Master aus einer Hand

In unserem Bachelorstudiengang wird interdisziplinär die Medizin mit den Ingenieurwissenschaften verbunden. Moderne medizinische Bildgebung, Ultraschallgeräte und Tomographen lernen Sie praktisch zu verstehen und zu entwickeln. Ein voll ausgestatteter System- Operationssaal steht Ihnen hierfür zur Verfügung. Gepaart mit der typischen medizinischen Ausbildung in Anatomie, Physiologie und der Praxis der angewandten Medizintechnik, erwerben Sie als Ingenieur die Kompetenz mit Medizinern in ihrer Fachsprache zu kommunizieren, z.B. als Anwendungsspezialist, klinischer Ingenieur oder als Medizinphysiker und Strahlenfachmann.

Wann können Sie anfangen?

Sie können bei uns immer zum Wintersemester eines Jahres anfangen. Bewerben müssen Sie sich zunächst bei einem unserer Partnerunternehmen. Haben Sie einen Ausbildungsplatz, ist Ihnen der Studienplatz an unserer Hochschule sicher. Wo können Sie später arbeiten? Als Ingenieur der Medizintechnik können Sie in zahlreichen industriellen Branchen einen spannenden Arbeitsplatz mit exzellenten Karrierechancen finden: Medizintechnik, Automobil, Luft- und Raumfahrt, Lebensmittel und Pharma, Maschinenbau, Konsumgüter, Elektronik u.v.m. Als Medizintechniker können Sie aber auch z.B. im Krankenhaus arbeiten. Nach dem Bachelorstudium können Sie bei uns direkt das Masterstudium Medizintechnik in Angriff nehmen.

Hier geht es zu unseren Studienberatern

Informationen zur Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter: Online-Bewerbung

Einschreibung ist stets zum Wintersemester.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
A. Pospiech