Studien- und Prüfungsordnung für das Jean Monnet Europa Zertifikat der Westfälischen Hochschule (Auszug)

§ 1 Geltungsbereich

Das Jean Monnet Europa Zertifikat kann nach dieser Studien- und Prüfungsordnung von Ersthörerinnen und -hörern in allen Bachelor Studiengängen der Westfälischen Hochschule erworben werden. Die Prüfungsleistungen für das Zertifikat sind, mit Ausnahme der Prüfungen eines Auslandsstudiums, an der Westfälischen Hochschule zu erbringen.

 

 

§ 2 Ziel des Jean Monnet Europa Zertifikats

 

Im Rahmen der Veranstaltungen des Jean Monnet Europa Zertifikats werden den Studierenden vertiefte Allgemein- und Fachkenntnisse über die Europäische Union und den Europäischen Integrationsprozess sowie eine erhöhte fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz vermittelt. Angesichts der Europäisierung und der Globalisierung der Märkte erhalten damit alle Studierenden die Möglichkeit des Erwerbs einer europäisch orientierten Zusatzqualifikation.

 

 

§ 3 Voraussetzungen für den Erwerb des Jean Monnet Europa Zertifikats

  1. In EU-spezifischen Lehrveranstaltungen der Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule der jeweiligen Studiengänge sind mindestens 25 Credits zu erwerben.
  2. Der Erwerb des Zertifikats setzt ferner einen mindestens einsemestrigen Studienaufenthalt oder die Ableistung einer Pflichtpraxisphase im fremdsprachlichen EU-Ausland voraus.

 

§ 4 Gliederung und Umfang der Veranstaltungen des Jean Monnet Europa Zertifikats

  1. Die Veranstaltungen gem. § 2 Abs.1 gliedern sich in Module aus folgenden Bereichen:
    1. Bereich: Sprache
      • zwei EU-Fremdsprachen
    2.  Bereich: EU-Wissen
      • Geschichte und Institutionen der EU einschließlich einer Exkursion an den Sitz einer Europäischen Institution
      • Wichtige Politikbereiche der EU
  2. Von den vorgeschriebenen 25 Credits sind insgesamt mindestens 10 und höchstens 15 Credits in dem Bereich Sprache einzubringen. 10 Credits sind aus Wahlpflicht- oder Wahlbereichen als Zusatzleistung ohne Anrechnung auf den Bachelor-Abschluss zu erwerben.
  3. Für den Erwerb der Credits gelten die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnungen.

Die studiengangspezifischen Modulprogramme sind in den Anlagen 1 bis 4 geregelt.

 

§ 5 Studienaufenthalt oder Praxisphase im Ausland

  1. Die Anerkennung eines Studienaufenthalts an einer nicht-deutsch-sprachigen Europäischen Hochschule setzt voraus, dass an einem dem Fachsemester entsprechenden Vollzeitstudium teilgenommen wird und dass die hierfür an der Gasthochschule üblichen Prüfungsleistungen erbracht werden. Hiervon abweichende Regelung bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses.
  2. Ein Praxisaufenthalt im fremdsprachigen Europäischen Ausland kann auf das Jean Monnet Europa Zertifikat angerechnet werden, wenn die in den jeweiligen Studiengängen für die Praxisphase geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekanat FB Ingenieur- und Naturwissenschaften