Kanzler

Als Mitglied des Präsidiums leitet der Kanzler die Hochschulverwaltung. Der Kanzler bewirtschaftet die Haushaltsmittel. Er kann hinsichtlich der Wirtschaftsführung Entscheidungen des Präsidiums mit aufschiebender Wirkung widersprechen. Der Kanzler ist beratendes Mitglied des Senats.