Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Die Beauftragte zur Wahrung der Belange der Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ist ansprechbar für

  • Barrierefreiheit
  • Nachteilsausgleich
  • Chancengleichheit

Frau Dr. Tekle-Röttering

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich 1 ist am 31. Januar 2024 vom Senat zur beauftragten Person für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wiedergewählt worden. Die aktuelle Berufung gilt zunächst bis zum 28.02.2026.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Caroline Möller