Studienverlauf für die Bachelorstudiengänge (Prüfungsordnungen 2023)

Den gesamten Studienverlauf der Bachelor-Studiengänge (inklusive der ausbildungs-, praxis- und berufsintegrierten Bachelor) entnehmen Sie den jeweiligen Studienverlaufsplänen. Informationen zu den einzelnen Modulen können Sie dem jeweilgen Modulhandbuch entnehmen. 

Auf dieser Seite finden Sie zudem Hinweise zur Durchführung folgender Module:

Bachelorprojekt

Praxisphase

Bachelorarbeit

Kolloquium
 

Modulhandbücher

Die Modulhandbücher enthalten Beschreibungen aller Module eines Studiengangs. 

Modulhandbuch PO 2023 Informatik

Modulhandbuch PO 2023 Wirtschaftsinformatik
 

Bachelorprojekt

Die Software- (und Multimedia-) Projekte starten jeweils im Sommersemester und gehen über zwei Semester.

Fristen

Voranmeldung – Moodle:
(ca.) während der beiden letzten Vorlesungswochen des vorausgehenden Wintersemesters

Projektwahl – Moodle:
(ca.) die beiden Wochen nach der März/April‐ Prüfungswoche

Anmeldung – Campusportal:
Die Anmeldezeiträume entnehmen Sie den Bekanntmachungen des Prüfungsamtes
 

Voranmeldung (Moodle)

Innerhalb des Moodle‐Voranmeldungszeitraums, der am Ende des jeweils vorausgehenden Wintersemesters liegt, müssen Sie sich in den Moodle‐Kurs zu denBachelor-Projekten einschreiben und unter der Aktivität Voranmeldung zu den Softwareprojekten Ihren Studiengang angeben. Die Voranmeldung dient zur Planung des Angebots an Projektthemen im kommenden Semester. 

Anmeldung (Moodle)

Innerhalb des Moodle‐Anmeldezeitraums finden Sie Kurzbeschreibungen der angebotenen Projekte im Moodle‐Kurs. Über den Moodle‐Kurs zu den Bachelor-Projekten melden Sie sich dann verbindlich für die Teilnahme an einem Projekt an (Aktivität Anmeldung zu den Softwareprojekten). In der Regel haben Sie die Möglichkeit, drei Projektthemen mit unterschiedlicher Priorität auszuwählen. Sie sind dabei nicht gezwungen, ein Thema aus Ihrem eigenen Studiengang bzw. Ihrer eigenen Studienrichtung zu wählen. Da die Projektgruppen gleichmäßig belegt werden müssen, ist nicht gewährleistet, dass Sie tatsächlich Ihrem bevorzugten Thema zugeordnet werden können. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die Zuordnung ohne Bedeutung. Die Einteilung der Projektgruppen wird über den Moodle‐Kurs bekannt gegeben.  

Prüfungsanmeldung (QIS)

Für die Software‐Projekte sind im elektronischen Prüfungsamt gesonderte An‐ und Abmeldefristen eingerichtet. Sie müssen sich innerhalb des vom Prüfungsamt veröffentlichten Anmeldezeitraums anmelden. Nach Ende der Abmeldephase ist die Anmeldung verbindlich. Eine Nichtteilnahme an dem Projekt führt dann zur Note 5,0. 

Zulassungsvoraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass Sie an den Software‐Projekten nur teilnehmen dürfen, wenn Sie mindestens 50 Leistungspunkte erworben haben sowie die Module Einführung in die Programmierung (EPR), Objektorientierte Programmierung (OPR) und Algorithmen und Datenstrukturen (ADS) erfolgreich bestanden haben. Berücksichtigen Sie dabei die Anzahl der Leistungspunkte, die Sie nach der Prüfungsperiode vor Projektstart haben werden. Sollten Sie während des QIS‐Anmeldezeitraums die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, weil eine Klausur noch nicht abschließend benotet wurde, wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Erfüllen Sie nach Bekanntgabe aller Noten die Voraussetzungen für das Projekt weiterhin nicht, müssen Sie aus dem Projekt ausscheiden. Prüfen Sie auch, ob Sie die in den Modulbeschreibungen genannten empfohlenen Voraussetzungen vollständig erworben haben. Beim Software‐Projekt benötigen Sie dieses Wissen sofort und nicht erst in der nächsten Klausurphase. Eine Teilnahme, ohne die Kenntnisse dieser Module macht keinen Sinn und belastet die Projektgruppe im Ganzen.

Eigene Projektthemen

Sie können auch eigene Themen für Software‐Projekte einbringen. Sie müssen sich in diesem Fall rechtzeitig bis zum Ende der Vorlesungszeit im vorausgehenden Wintersemester eine Professorin oder einen Professor suchen, die bzw. der bereit ist, das Thema zu betreuen.  

Durchführung von Projekten im Wintersemester

Es ist derzeit nicht geplant, die Software‐Projekte im Bachelor auch mit Start im Wintersemester anzubieten.


 

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Praxisphase

Regelungen für die Durchführung der Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Informatik, Medieninformatik und Wirtschaftsinformatik.

Die Regelungen basieren auf der Rahmenprüfungsordnung (BRPO) der Westfälischen Hochschule sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (Stg-PO) der Informatikstudiengänge im Fachbereich Informatik & Kommunikation an der Westfälischen Hochschule.

Voraussetzung für Teilnahme an der Praxisphase

  • Alle Module der ersten beiden Fachsemester müssen erfolgreich absolviert sein (BRPO)
  • Mindestens 90 CreditPoints müssen erworben sein (Stg-PO)
  • Weiterhin muss vor Beginn der Praxisphase ein Antrag auf Zulassung zur Praxisphase über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden (siehe Antrag auf Zulassung zur Praxisphase)

Dauer und Umfang der Praxisphase

  • Dauer: mindestens 12 Wochen praktische Tätigkeit (BRPO), in der Regel ohne längere Unterbrechung
  • Die notwendige Dauer der Praxisphase hängt von der konkreten Wochenarbeitszeit ab.
    • Es müssen mindestens 420h Arbeitszeit nachgewiesen werden.
    • Mindestarbeitszeit 20h pro Woche
  • Weiterhin gehört zur Praxisphase die Erstellung eines Berichtes (Stg-PO), hierfür werden 30h Arbeitszeit vorgesehen.

Inhalt der Praxisphase

Die Praxisphase soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit des mit dem jeweiligen Studiengang verknüpften Berufsziels heranführen (BRPO). Die Tätigkeiten während der Praxisphase sollen daher den üblichen Tätigkeiten eines Informatikers entsprechen. Wünschenswert (aber nicht Voraussetzung) ist die Arbeit an einem größeren Projekt im Rahmen der Praxisphase.

Ort der Praxisphase

Die Praxisphase soll in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt werden (BRPO). In begründeten Einzelfällen kann die Praxisphase auf Antrag eines Studierenden auch in Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (BRPO). 

Praxisphase an Hochschule oder Forschungseinrichtung

Die Durchführung der Praxisphase an einer Hochschule oder in einer Forschungseinrichtung ist auf begründeten Antrag möglich, wenn der oder die Studierende im Rahmen der Praxisphase in einem speziellen Forschungsprojekt mitarbeiten möchte. Dazu müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein 

  • Die Laufzeit des Forschungsprojektes muss mindestens so lange sein wie die geplante Dauer der Praxisphase.
  • Im Forschungsprojekt muss mindestens eine weitere Person mitarbeiten, die über einen akademischen Grad verfügt, der dem angestrebten akademischen Grad der oder des Studierenden entspricht.

Begleitung der Praxisphase durch die Hochschule

Während der Praxisphase wird die bzw. der Studierende durch eine Lehrende oder einen Lehrenden (Betreuerin bzw. Betreuer) der Hochschule begleitet (BRPO, Stg-PO). Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss Professorin bzw. Professor in der FG Informatik des FB Informatik & Kommunikation sein. Die bzw. der Studierende kann dazu jede Professorin bzw. jeden Professor der Fachgruppe Informatik des FB Informatik & Kommunikation ansprechen. Form und Umfang der Begleitung wird durch die jeweilige Betreuerin bzw. den jeweiligen Betreuer festgelegt.

Antrag auf Zulassung zur Praxisphase

Der Antrag auf Zulassung zur Praxisphase erfolgt an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Folgende Angaben müssen bei Antragsstellung vorliegen

  • Unternehmen (bzw. Hochschule, Forschungseinrichtung)
  • Geplante Tätigkeit
  • Geplanter Vertragszeitraum
  • Geplante Wochenarbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage während der Praxisphase
  • Ansprechpartner:in für die Praxisphase im Unternehmen
  • Betreuer:in an der Hochschule
  • Bestätigung der Betreuerin bzw. des Betreuers, dass das Unternehmen (bzw. Hochschule oder Forschungseinrichtung) und die geplante Tätigkeit für eine Praxisphase geeignet ist

Sofern die bzw. der Studierende im Rahmen der Praxisphase an einer Hochschule oder in einer Forschungseinrichtung in einem speziellen Forschungsprojekt mitarbeiten möchte, sind zusätzlich folgende Angaben notwendig, die von der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung bestätigt werden müssen:

  • Thema des Forschungsprojektes
  • Laufzeit des Forschungsprojektes (muss länger als die geplante Tätigkeit sein)
  • Anzahl der Mitarbeiter im Projekt, die bereits über einen akademischen Abschluss verfügen

Antrag auf Zulassung zur Praxisphase

Bericht zur Praxisphase

Während der Praxisphase oder nach dem Abschluss der Praxisphase wird durch die Studierende bzw. den Studierenden ein Bericht erstellt. Der Bericht sollte beinhalten

  • Vorstellung des Unternehmens (soweit möglich)
    • Produkte
    • Unternehmensstruktur
    • Anzahl Mitarbeiter
    • Rechtsform
    • Wirtschaftliche Daten
  • Vorstellung des Projektes (oder eines der Projekte, die bearbeitet wurden)
    • Beschreibung Ausgangszustand
    • Definition Arbeitsziel
    • Beschreibung Randbedingungen
    • Lösungsansätze, Diskussion
    • Beschreibung Lösung
    • Bewertung Lösung
    • Zusammenfassung, Ausblick

Dabei sollten auch Bezüge zu den Studieninhalten erkennbar sein. Der Bericht ist spätesten 6 Wochen nach Beendigung der Praxisphase dem Betreuer bzw. der Betreuerin vorzulegen.

Verbuchung der Ableistung der Praxisphase

Die Zustimmung zur erfolgreichen Ableistung der Praxisphase erfolgt nach Ende der Praxisphase durch die Betreuerin bzw. den Betreuer, wenn

  • die berufspraktische Tätigkeit dem Zweck der Praxisphase entspricht (BRPO)
  • die Studierende bzw. der der Studierende die übertragenen Arbeiten nachweislich ausgeführt hat (BRPO)
  • die Studierende bzw. der der Studierende eine Tätigkeitsbescheinigung der Einrichtung vorlegt, bei der die Praxisphase durchgeführt wurde. Auf der Bescheinigung müssen mindestens Inhalte, Zeitraum und Dauer (ca. 420h) der Tätigkeit bescheinigt sein (Stg-PO), und
  • die Studierende bzw. der Studierende den Bericht zur Praxisphase erstellt hat und der Betreuerin bzw. dem Betreuer vorgelegt hat.

Die Tätigkeitsbescheinigung sowie der Bericht werden zusammen mit der Bescheinigung der Betreuerin bzw. des Betreuers über das erfolgreiche Absolvieren der Praxisphase Teil der Prüfungsakte. Sie müssen alle Unterlagen dem Prüfungsamt einreichen (z.B. per Email).

Bescheinigung der Betreuerin / des Betreuers zum Nachweis zur abgeleisteten Praxisphase



 

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Bachelorarbeit

Die Vergabe eines Themas zur Bachelorarbeit kann durch jeden Professor oder jede Professorin der Fachgruppe Informatik erfolgen. Die Bachelorarbeit kann zudem in Kooperation mit einem Unternehmen angefertigt werden. Der Bearbeitungszeitraum beträgt gemäß der Studiengangsprüfungsordnungen maximal 12 Wochen.

Maßgeblich sind die Abschnitte zur Bachelorarbeit in der auf Sie zutreffenden Studiengangsprüfungsordnung, der entsprechenden Rahmenprüfungsordnung sowie etwaiger Änderungssatzungen.

Anmeldung

Die Bachelorarbeit wird schriftlich angemeldet. Dazu wird das Formular Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit und die Anlage zum Antrag auf Zulassung ausgefüllt und im Prüfungsamt eingereicht.

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit

Vorgaben

Zur Vereinheitlichung unserer Abschlussarbeiten verwenden Sie bitte die nachfolgende Vorlage für das Deckblatt und die eidesstattliche Versicherung Ihrer Bachelorarbeit.

Vorlage Deckblatt und eidesstattliche Versicherung

Zur Formatierung der Bachelorarbeit gibt es keine allgemeinen Vorgaben. Sofern Ihr Erstprüfer bzw. Ihre Erstprüferin zur Formatierung nichts vorgibt, können Sie diese sinnvoll selber bestimmen.

Abgabe

Die Bachelorarbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt in gedruckter und digitaler Form (PDF) einzureichen. Sie müssen drei gedruckte und gebundene Exemplare im Prüfungsamt abgeben. Für die digitale Form ist eine PDF-Datei Ihrer Arbeit per Email an das Prüfungsamt zu übermitteln, sowie in Kopie an Erst- und Zweitprüfer bzw. -prüferin.

Die Bachelorarbeit muss eine eidesstattliche Versicherung enthalten. Besitzt Ihre Bachelorarbeit keinen Sperrvermerk, müssen Sie zusätzlich eine Einverständniserklärung abgeben, in der Sie sich mit der Speicherung Ihrer Arbeit zum Zweck der Plagiatskontrolle einverstanden erklären. Sie können zu diesem Zweck zusätzlich eine anonyme digitale Fassung abgeben.

Vorlage Einverständniserklärung zur Speicherung für eine Plagiatskontrolle

Zusammengefasst müssen Sie Folgendes fristgerecht im Prüfungsamt einreichen:

  • Eidesstattliche Versicherung (in der Regel die 2. Seite der Arbeit)
  • Drei gedruckte und gebundene Exemplare der Arbeit
  • Eine PDF-Datei der Arbeit (per Email an das Prüfungsamt und Prüfer/Prüferinnen)
  • Einverständniserklärung zur Speicherung für eine Plagiatskontrolle (per Email)
  • (Eventuell eine anonyme digitale Fassung zur Plagiatskontrolle)

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Der Bearbeitungszeitraum beträgt maximal 12 Wochen. Eine einmalige Verlängerung um vier Wochen ist auf begründeten Antrag möglich (siehe Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit).

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
 

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Kolloquium zur Bachelorarbeit

Das Kolloquium bildet den Abschluss des Bachelorstudiums. Die Inhalte der Bachelorarbeit werden dabei präsentiert und verteidigt. Zur Durchführung des Kolloquiums muss folgender Zulassungsantrag ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden: 

Antrag auf Zulassung zum Kolloquium (Bachelor)

Wurden im Bachelorstudium mehr Wahlpflichtmodule als vorgeschrieben bestanden, wird nur die vorgeschriebene Anzahl für die Berechnung der Gesamtnote der Bachelorprüfung berücksichtigt (siehe Stg-PO). Die nicht berücksichtigten Module können als Zusatzmodule im Zeugnis ausgewiesen werden. Dazu muss das nachfolgende Dokument ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden:

Zusatzmodule
 

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