Studiengangsprüfungsordnung Master Internet-Sicherheit 2016

Studiengangsprüfungsordnung Master Internet-Sicherheit
 

1. Änderung der PO

  • Die Grenze für eine maximale Leistungsanerkennung von 75 CP entfällt
  • Ergänzung von Regelungen zur Beweislast bei Leistungsanerkennung
  • Für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erbrachte Leistungen werden nicht anerkannt

Erste Änderung der PO vom 21.03.2017
 

2. Änderung der PO

  • Die Mindestnote von 2,7 als Studienvoraussetzung entfällt
  • Änderung bei der Leistungsanerkennung für Wahlpflichtmodule
  • Der Wahlpflichtkatalog wird um das Modul Future Computing ergänzt

Zweite Änderung der PO vom 18.08.2017
 

3. Änderung der PO

  • Die Zulassungsvoraussetzung zum Modul Ausgewählte Themen aus dem Bereich Internet und Sicherheit entfällt
  • Entfernung der der Spalte „Bonus gemäß §6“ aus den Studienverlaufsplänen und Wahlpflichtkatalogen

Dritte Änderung der PO vom 22.03.2019
 

4. Änderung der PO

  • Der Wahlpflichtkatalog kann um weitere Module ergänzt werden, die per Aushang zum Beginn eines Semesters bekanntgegeben werden

Vierte Änderung der PO vom 14.01.2020
 

5. Änderung der PO

  • Regelungen für schriftliche Ausarbeitung
  • Änderungen und Ergänzungen zur Abgabe der Masterarbeit

Fünfte Änderung der PO vom 18.08.2021
 

6. Änderung der PO

  • Ergänzungen zur Durchführung von Prüfungen (Online-Prüfungen)

Sechste Änderung der PO vom 31.08.2022