Studiengangsprüfungsordnung Master Internet-Sicherheit 2016
1. Änderung der PO
- Die Grenze für eine maximale Leistungsanerkennung von 75 CP entfällt
- Ergänzung von Regelungen zur Beweislast bei Leistungsanerkennung
- Für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erbrachte Leistungen werden nicht anerkannt
2. Änderung der PO
- Die Mindestnote von 2,7 als Studienvoraussetzung entfällt
- Änderung bei der Leistungsanerkennung für Wahlpflichtmodule
- Der Wahlpflichtkatalog wird um das Modul Future Computing ergänzt
3. Änderung der PO
- Die Zulassungsvoraussetzung zum Modul Ausgewählte Themen aus dem Bereich Internet und Sicherheit entfällt
- Entfernung der der Spalte „Bonus gemäß §6“ aus den Studienverlaufsplänen und Wahlpflichtkatalogen
4. Änderung der PO
- Der Wahlpflichtkatalog kann um weitere Module ergänzt werden, die per Aushang zum Beginn eines Semesters bekanntgegeben werden
5. Änderung der PO
- Regelungen für schriftliche Ausarbeitung
- Änderungen und Ergänzungen zur Abgabe der Masterarbeit
6. Änderung der PO
- Ergänzungen zur Durchführung von Prüfungen (Online-Prüfungen)
Wichtiger Hinweis
Die hier gelisteten Änderungen sind nicht rechtsgültig und dienen nur der Übersichtlichkeit. Außerdem gibt es keine Garantie für Vollständigkeit. Geltend ist der Inhalt der amtlichen Mittteilungen.
Zu den amtlichen Mitteilungen der WHS.