Der Hochschulrat
Mit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) im Januar 2007 ist der Hochschulrat als neues, zentrales Organ der Hochschule hinzugekommen. Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören gemäß § 21 Hochschulgesetz insbesondere:
- Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums,
- Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarungen,
- Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben,
- Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Evaluationsberichten,
- Stellungsnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind,
- Entlastung des Präsidiums.
Der Hochschulrat der Westfälischen Hochschule besteht aus fünf internen Hochschulmitgliedern und fünf externen Persönlichkeiten aus der Industrie, Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Mitglieder des 4. Hochschulrats der Westfälischen Hochschule wurden anlässlich der konstituierenden Sitzung am 20. April 2023 vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.
Mitglieder des 4. Hochschulrats der Westfälischen Hochschule
Externe Mitglieder
Dipl.-Ök. Claudia Goldenbeld
- stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrats -
Vormals u.a. Geschäftsführerin Vivawest GmbH
Interne Mitglieder
Prof. Dr. Timm Braasch
Fachbereich Maschinenbau, Umwelt- und Gebäudetechnik
Prof. Dr. Birgit Brands
Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften
Vorsitzender
Thomas Wessel
Geschäftsstelle
Sachgebietsleitung Berichtswesen, Gremien und Organisation und stellv. Dezernatsleitung Hochschulservice
Raum: A3.UG.01
Tel.:
+49(209)9596-849
Intranet Hochschulrat
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