Der Datenschutzbeauftragte

Die Westfälische Hochschule ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes, die in den Fachbereichen, Zentralen Einrichtungen und/oder der Verwaltung personenbezogene Daten ihrer Mitglieder und Angehörigen verwaltet. Als öffentliche Einrichtung hat sie einen Datenschutzbeauftragten sowie einen Vertreter zu bestellen (§ 32 a Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Der Datenschutzbeauftragte

steht allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für Auskünfte in datenschutzrelevanten Fragen zur Verfügung,  
ist zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen verpflichtet und in seiner Arbeit weisungsfrei.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört es unter anderem, bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterstützend und beratend mitzuwirken. Dabei hat er auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu achten, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen mit den Vorschriften vertraut zu machen und sie bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen zu unterstützen. Er führt das bei automatischer Verarbeitung personenbezogener Daten erforderliche Verzeichnis und prüft vor der Einführung eines solchen Verfahrens, ob das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gewahrt wird.

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