Herzlich willkommen auf der Homepage des wissenschaftlichen Personalrats!

Wir beraten und vertreten alle wissenschaftlich Beschäftigten der Westfälischen Hochschule, dazu gehören auch Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) und Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrumfang.

 

Die Tätigkeit des wissenschaftlichen Personalrats basiert auf dem LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz).

Bei Personalmaßnahmen ist stets der Personalrat zu beteiligen. Dies gilt bspw. bei Einstellung, Vertragsverlängerung, Stundenaufstockung und -reduzierung und vielen anderen Maßnahmen.

 

Wir sind in Hochschulgremien wie Senat und Arbeitssicherheitsausschuss vertreten und haben das Ziel, die Verhältnisse der Beschäftigten unter Beachtung aller Gesetze und Ordnungen stetig zu verbessern.