Personalräte der Westfälischen Hochschule

Arbeitnehmervertretungen in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung werden als Personalrat bezeichnet. Aufgabe des Personalrats ist es vor allem, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.
Das Recht des Personalrates ist es, bei Entscheidungen einer Dienststelle in bestimmten Bereichen mitzugestalten, insbesondere durch die im Landespersonalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen (LPVG-NRW) festgeschriebenen Beteiligungsrechte. 
An Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Personalräte, und zwar: