Hochschulwahlversammlung

Die Hochschulwahlversammlung ist seit dem Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes NRW zum 01.10.2014 ein zentrales Organ der Hochschule und hat allein die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums zur Aufgabe.

Sie besteht in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats. Die Stimmen der Mitglieder der beiden Hälften stehen im gleichen Verhältnis zueinander. Stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder des Senats und die externen Mitglieder des Hochschulrates.

Den Vorsitz der Hochschulwahlversammlung hat die oder der Senatsvorsitzende inne. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt die oder der Hochschulratsvorsitzende.