Exportkontrolle an der Westfälischen Hochschule

 

Bekenntnis der Westfälischen Hochschule zur Exportkontrolle

Als technisch-ökonomisch orientierte und international agierende Hochschule in einem globalen Umfeld hat die Westfälische Hochschule eine Vielzahl von nationalen und internationalen Zoll-, Exportkontroll- und Embargobestimmungen zu beachten, die die Aus- und Einfuhr von wissenschaftlichen Gütern wie Geräten, Materialien oder Software, aber auch den Transfer von intellektuellen Gütern (z.B. Technologien, Know-how, wissenschaftliche Dienstleistungen) regeln, einschränken oder verbieten können. 

Die gesetzlichen Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs und der Exportkontrolle sind von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule einzuhalten. Das Präsidium der Westfälischen Hochschule hat sich mit Beschluss vom 20.03.2024 ausdrücklich zu den Zielen der Exportkontrolle bekannt.

Die gesetzlichen und damit verbundenen internen Maßnahmen und Prozesse werden in einem internen Exportkontrollprogramm (ICP) der Westfälischen Hochschule verankert. 

  • Ausfuhrverantwortliche/r (AV): 

    Der/die Ausfuhrverantwortliche wird gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benannt und ist persönlich für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften verantwortlich. Für die Westfälische Hochschule ist der Kanzler als Ausfuhrverantwortlicher benannt. 

  • Exportkontrollbeauftragte/r (EKB): 

    Der/die Exportkontrollbeauftragte ist mit der operativen Durchführung der Exportkontrolle betraut. Für die Westfälische Hochschule wurde Frau Jennifer Weiß als Exportkontrollbeauftragte benannt und leitet in dieser Funktion den Aufbau eines internen Exportkontrollprogramms. Frau Weiß ist im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben für den Bereich der Exportkontrolle befugt, Ausfuhrvorgänge zu stoppen bzw. auf die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften hinzuwirken. Sie steht für Fragen des Exportkontrollrechts zur Verfügung und berät und unterstützt bei Prüffällen.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem kurzen Überblick in unserem Informationsvideo zur Exportkontrolle:

 

Grundsätze und Ziele der Exportkontrolle

Ziel der deutschen und europäischen Exportkontrolle ist es, die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die unkontrollierte Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern zu verhindern. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass sensible Güter für schwere Menschenrechtsverletzungen missbraucht oder zur Förderung des Terrorismus ins Ausland geliefert werden. 

Neben personenbezogenen Sanktionslisten (Finanzsanktionen/Terrorlisten) und länderbezogenen Embargos ist insbesondere die güterbezogene Exportkontrolle von Bedeutung. Die Güterlisten umfassen nicht nur rein konventionelle Rüstungsgüter, sondern auch solche Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke (sog. „Dual-Use-Güter“) genutzt werden können. 

Rechtliche Grundlagen:

 

Exportkontrolle in Forschung und Wissenschaft

Die Westfälische Hochschule nimmt in vielen Bereichen am Außenwirtschaftsverkehr teil und ist dabei an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle gebunden. Sachverhalte, die außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen, können im wissenschaftlichen Bereich beispielsweise sein: 

  • Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen,
  • die Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern am eigenen Institut im Inland,
  • der Versand von wissenschaftlichen Geräten (Waren) ins Ausland,
  • die technische Unterstützung durch Wissenstransfer oder
  • die Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen.

Die Exportkontrolle erfasst bei weitem nicht alle Aktivitäten in Wissenschaft und Forschung. Es ist jedoch Aufgabe aller Beteiligten, die erfassten Einzelfälle zu erkennen und zu bewerten. Ein verantwortungsvoller Umgang u.a. mit der gesetzlich verbrieften „Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs“ und der Wissenschaftsfreiheit setzt auch voraus, dass die Grenzen dieser Freiheiten im Einzelfall bekannt sind.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Exportkotrollbeauftragte gerne zur Verfügung.