Klimaneutrale Landesverwaltung (KNLV)

Klimaneutrale Landesverwaltung

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Verwaltung bis zum Jahre 2030 bilanziell klimaneutral zu gestalten (§ 7 Klimaschutzgesetz NRW). Klimaneutral bedeutet, dass der Atmosphäre nicht mehr Treibhausgase zugeführt werden, als gleichzeitig an anderer Stelle entnommen beziehungsweise eingespart werden. Dafür werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Nutzung von erneuerbaren Energien umgesetzt.

Als wissenschaftliche Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt die Westfälische Hochschule eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, da sie zum einen zukünftige Fach- und Führungskräfte ausbildet und prägt und zum anderen selbst ein relevanter Emittent von Treibhausgasen ist. Als Vorbild und Multiplikator wirkt die Hochschule daher weit über die eigenen Organisationsgrenzen hinaus.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Kathrin Wrede