Arbeitssicherheit

Die Gesundheit der Beschäftigten der Westfälischen Hochschule ist uns ein besonderes Anliegen. Unter dem Begriff der Arbeitssicherheit versteht man die gefahrenfreie Ausübung von Berufen. Voraussetzung hierfür ist die Beseitigung oder zumindest Minimierung von Gesundheitsgefährdungen von Arbeitnehmern.
Jedes Mitglied der Westfälischen Hochschule hat Verantwortungen und Mitwirkungspflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Je nach Funktion unterscheiden sich die Rechte, Pflichten und Aufgaben.
Führungskräfte bspw. tragen in ihrem Zuständigkeitsbereich Verantwortung für ihre Mitarbeitenden. Dies beinhaltet u.A.:
- Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen,
- Erstellung und Veröffentlichung von Betriebsanweisungen, Labor- und Werkstattordnungen,
- Unterweisung von Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und bei Veränderung im Tätigkeitsbereich,
- ausschließliche Verwendung von geprüften Arbeits- und Betriebsmitteln,
- Definition und Umsetzung von Schutzmaßnahmen,
- Notfallorganisiation (z.B. Erste Hilfe, Brandschutz)
- Organisation von arbeitsmedizinischer Vorsorge
- etc.
Zusammen mit dem betriebsärztlichen Dienst bieten wir verschiedene Schutz- und Vorsorgemaßnahmen, wie z.B.
- arbeitsmedizinische Vorsorge,
- Schutzimpfungen,
- Bildschirmarbeitsplatzbrillen,
- betriebliches Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit,
- sportliche Angebote,
- u.v.m.
Nähere Informationen finden Sie in unserem AGUM-System.
Bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wenden Sie sich gerne an uns.
Sachgebietsleitung

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Arbeitssicherheit, Umwelt- und Energiemanagement
Raum: A3.UG.15
Tel.:
0209/9596-8960




