Gefahrgut
Unter Gefahrgut versteht man Stoffe oder Gegenstände, von denen beim Transport oder bei unsachgemäßer Behandlung, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Die Beschaffenheit von Gefahrgut kann flüssig, gasförmig oder fest sein.
Um die unterschiedlichen Gefahrgüter spezifizieren und kennzeichnen zu können, wurde ein System aus Gefahrgutklassen, UN-Nummern und UN-Zulassungen entwickelt.
Gefahrgutklassen & UN-Nummer
Gefahrgüter werden nach ihren Eigenschaften und Gefahrenpotentialen in die für sie geltenden Gefahrgutklassen eingeteilt und mit einer Identifikationsnummer, der UN-Nummer, versehen. Diese Zuordnung ermöglicht eine genaue Identifizierung und Zuordnung während des Transports.
Die Gefahrgutklassen umfassen neun Klassen und sind weltweit gültig:
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
- Klasse 2: Gas
- Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
- Klasse 4.1: Entzündbare Feststoffe, selbstzersetzliche Stoffe, desensibilisierte explosive Feststoffe und polymerisierende Stoffe
- Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
- Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- Klasse 5.1: Oxidierende Stoffe
- Klasse 5.2: Organische Peroxide
- Klasse 6.1: Giftige Stoffe
- Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktives Material
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Die UN-Nummer ist eine vierstellige Zahl zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen gemäß den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Jedem Gefahrgut ist in den Gefahrgutlisten der Regelwerke sämtlicher Verkehrsträger eine UN-Nummer zugeordnet.
Beispiele für UN-Nummern:
UN1202 - DIESELKRAFTSTOFF oder GASÖL oder HEIZÖL, LEICHT
UN1203 - BENZIN oder OTTOKRAFTSTOFF
UN1950 - AEROSOLE
Gefahrgutbeauftragte
Die Hochschule ist im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt. Es muss daher, abhängig von Art und Menge der Gefahrgüter, mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt sein. Gefahrgutbeauftragte beraten die Verantwortlichen, um eine sichere Beförderung von Gefahrgütern zu gewährleisten. Als Gefahrgutbeauftragter darf tätig werden, wer Inhaber eines für die betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungs-/Prüfungsnachweises ist.
An der westfälischen Hochschule ist der Gefahrgutbeauftragte extern bestellt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut, beauftragte Personen im Gefahrgut und Gefahrgutbeauftragte finden Sie in unserem AGUM-System.
Die Termine zu den Gefahrgutbegehungen und weiteren Angeboten werden per E-Mail angekündigt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Arbeitssicherheit.
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