Brandschutz
Unter Brandschutz versteht man alle Schutzmaßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen. Bei den Schutzmaßnahmen wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden.
Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.
Abwehrender Brandschutz erfolgt erst dann, wenn es bereits brennt und obliegt der Feuerwehr. Hierbei geht es nicht nur um das eigentliche Löschen des Brandes, sondern auch um die Verringerung von Begleitschäden, die z.B. durch Rauch, Löschwasser oder Ausfällen entstehen.
Brandschutzordnung
In der Brandschutzordnung wird das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall, sowie für brandverhütende Maßnahmen geregelt. Sie ist in drei Teile aufgeteilt.
Die Brandschutzordnung Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen (auch Betriebsfremde), die sich im Gebäude aufhalten. Sie ist in jedem Gebäude der Westfälischen Hochschule gut sichtbar an geeigneten Stellen auszuhängen.
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Beschäftigten und Studierenden der Westfälischen Hochschule, sowie an alle hier tätigen Firmen und Einrichtungen (z.B. Reinigungsfirmen, Technikfirmen, Baufirmen, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln.
Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen, die mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind ( z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Fachkräfte für Arbeitsscherheit)
Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen die Hochschulleitung und Hochschulmitglieder in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie ggf. im betrieblichen Notfallmanagement. Hierunter gehört z.B.:
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
- Unterstützung der Hochschulleitung bei der Kommunikation u. a. mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
- Erstellen/Fortschreiben von Brandschutzordnungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und auf die Mängelbeseitigung hinwirken.
- Teilnehmen an den Brandverhütungsschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie in unserem AGU-Managementsystem.
In der Rubrik Quicklinks der Hochschule finden Sie außerdem Hinweise für Notfälle.
Die Termine zu den Brandschutzbegehungen und weiteren Angeboten werden per E-Mail angekündigt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Arbeitssicherheit.
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Ansprechpartner

Sachgebietsleitung
Arbeitssicherheit, Umwelt- und Energiemanagement
Raum: A3.UG.14
Tel.:
0209/9596-8960
Brandschutzbeauftragte
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