Umzugskosten

Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskosten ist die vorherige schriftliche Zusage des Präsidenten der Westfälischen Hochschule.

Die Umzugskostenvergütung wird nach Beendigung des Umzuges gewährt und ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich zu beantragen.

Der Anspruch auf Umzugskostenvergütung erlischt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zusage der Umzug erfolgt ist.

Die Umzugskostenvergütung umfasst:

a)    Beförderungsauslagen

Zur Ermittlung der notwendigen Beförderungsauslagen sind vor Durchführung des Umzuges von mindestens zwei Speditionen Angebote einzuholen, die einen verbindlichen Festpreis enthalten. Zu den Beförderungsauslagen gehören auch das Ein- und Auspacken, die Bereitstellung von Packmaterial, Transportversicherungen, Demontage und Montage von Schränken oder Einbauküchen.

b)    Reisekosten

Es handelt sich um Reisen zum Suchen der Wohnung, zur Vorbereitung des Umzuges und um die Umzugsreise.

c)    Mietentschädigung

Mietentschädigung wird gewährt bei doppelter Mietzahlung (ausschließlich Mietwohnungen) für längstens sechs Monate.

d)    Pauschvergütung

Die Pauschvergütung beträgt seit dem 01.04.2022 für Angehörige der Besoldungsgruppen C1 bis C3 

1.476,00 EUR (Verheiratete) und 886,00 EUR (Ledige).

Pro berücksichtigungsfähiges Kind wird eine Pauschale von 590,00 EUR erstattet.

e)    Maklergebühren

Es werden die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung erstattet.

Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufstellung, sondern vielmehr um eine Auflistung der wichtigsten Punkte. 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Barbara Kolmar