Umzugskosten

Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskosten ist die vorherige schriftliche Zusage des Präsidenten der Westfälischen Hochschule. Die Zusage hat fünf Jahre Gültigkeit.

Die Umzugskostenvergütung wird nach Beendigung des Umzuges gewährt und ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich zu beantragen.

Die Umzugskostenvergütung umfasst:

a)    Beförderungsauslagen

Zur Ermittlung der notwendigen Beförderungsauslagen sind vor Durchführung des Umzuges von mindestens zwei Speditionen Angebote einzuholen, die einen verbindlichen Festpreis enthalten. Zu den Beförderungsauslagen gehören auch das Ein- und Auspacken, die Bereitstellung von Packmaterial, Transportversicherungen, Demontage und Montage von Schränken oder Einbauküchen.

b)    Reisekosten

Es handelt sich um Reisen zum Suchen der Wohnung, zur Vorbereitung des Umzuges und um die Umzugsreise.

c)    Mietentschädigung

Mietentschädigung wird gewährt bei doppelter Mietzahlung (ausschließlich Mietwohnungen) für längstens sechs Monate.

d)    Pauschvergütung

Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes eine Wohnung hatten und nach dem Umzug wieder eingerichtet haben, erhalten eine Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen. Die Pauschvergütung beträgt für Berechtigte 15 Prozent, für jede andere Person (Ehegatte, Lebenspartner, ledige Kinder), die nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben,10 Prozent des am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes maßgeblichen Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13.

e)    Maklergebühren

Es werden die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung erstattet.

Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufstellung, sondern vielmehr um eine Auflistung der wichtigsten Punkte. 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Barbara Kolmar