Trennungsentschädigung

Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsentschädigung ist die schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung des Präsidenten der Westfälischen Hochschule bei Einstellung.

Die Trennungsentschädigung muss schriftlich beantragt werden. Sie wird zunächst für sechs Monate bewilligt und kann um maximal weitere sechs Monate verlängert werden, wenn nach Ablauf der ersten sechs Monate nachgewiesen werden kann, dass sich die/der Antragsteller*in unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten fortwährend um eine angemessene Wohnung bemüht hat.

Die Trennungsentschädigung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich zu beantragen. Dies gilt sowohl für den Antrag auf Bewilligung als auch für die monatlichen Anträge auf Festsetzung.

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Barbara Kolmar