Beschaffungsantrag für Gefahrstoffe
EMAS-Formular zF 8.1-05

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein. Gefahrstoffe kommen insbesondere in Laboren, Werkstätten, werkstattähnlichen Bereichen oder im Gebäudemanagement zum Einsatz (siehe Verfahrensanweisungen VA 8.1-03 und 8.1-04). 

Woran erkennen Sie einen Gefahrstoff?

Verpackungen und Gebinde, die einen Gefahrstoff enthalten, müssen mit Piktogrammen und Hinweistexten gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach dem Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS/CLP). Die Piktogramme sehen Sie hier im Dokument. Es sind die auf der Spitze stehenden Quadrate auf weißem Hintergrund mit rotem Rand. Wenn Ihr Stoff, Gemisch oder Erzeugnis unter Punkt 2 im Sicherheitsdatenblatt eine oder mehrere dieser Kennzeichnungen enthält, handelt es sich um einen Gefahrstoff. 

Wenn Sie den Einkauf eines Gefahrstoffs planen, ist der Beschaffungsantrag „Beschaffungsantrag für Gefahrstoffe“ zu verwenden. Es wird empfohlen, die Gefahrstoffe über das Dez. I zu beschaffen.

Handelt es sich um die wiederkehrende (also nicht erstmalige) Beschaffung dieses Gefahrstoffs für Ihre Organisationseinheit, füllen Sie den Beschaffungsantrag aus und bestätigen im unteren Bereich des Dokuments, dass Sie ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (nicht älter als 2 Jahre) von dem Gefahrstoff vorliegen haben. 

Handelt es sich um die erstmalige Beschaffung dieses Gefahrstoffs, füllen Sie ebenfalls den Beschaffungsantrag aus und bestätigen im unteren Bereich des Dokuments, dass Sie ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (nicht älter als 2 Jahre) von dem Gefahrstoff vorliegen haben und das EMAS-Formular zF 8.1-05 Freigabe von Gefahrstoffen ausgefüllt und zur Kenntnis genommen haben. Das ausgefüllte Formular verbleibt in Ihrer Organisationseinheit. Sie halten es bitte vor.

Bei Fragen zu dem zF 8.1-05 wenden Sie sich an das Dezernat IV.3, Sachgebiet Arbeitssicherheit, Umwelt- und Energiemanagement.