Steuern

Steuernummer

Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

In umsatzsteuerpflichtigen Projekten kann im Regelfall bei den Sachausgaben Vorsteuer abgezogen werden. Voraussetzungen sind:

  • Die Anschaffung wird zu mehr als 10% im steuerpflichtigen Projekt verwendet.
  • Es liegt eine ordnungsgemäße Lieferantenrechnung vor, die auf die Westfälische Hochschule ausgestellt ist. (Weitere Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung finden Sie bei den Formularen unter Checkliste.)

Bei Geräten, die auch für steuerfreie Zwecke eingesetzt werden, ist der Vorsteuerabzug nur anteilig gestattet. Eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz ist beim Beschaffungsvorgang abzugeben. Sollte sich nachträglich eine Änderung ergeben, so ist das Dezernat I zu informieren, damit die Umsatzsteuer korrigiert werden kann.

Bei ertragssteuerpflichtigen Projekten ist die Unterstützung der Projektleitung bei der Gewinnermittlung erforderlich. Alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Ausgaben (z.B. Sachausgaben, zusätzliches Personal) sind direkt auf das Projektkonto zu buchen. Um die Kosten für Stammpersonal (Professor, Labormitarbeiter) ebenfalls Gewinn mindernd absetzen zu können, ist zum Jahresende bzw. Projektende eine Aufstellung der eingesetzten Arbeitszeit an das Dezernat I zu schicken.

Falls die Abrechnung von Bewirtungskosten aus den Projektmitteln erlaubt ist, muss auf dem Bewirtungsbeleg der Anlass und die Namen der Teilnehmer vermerkt werden.

Umsätze mit dem Ausland

Umsatzsteuer bei ausländischen Auftraggebern

Einkauf von Waren im Ausland (Nicht-EU-Länder):

Für Waren, die aus dem Ausland eingeführt werden, fallen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Die zolltechnische Abwicklung übernimmt im Regelfall der Spediteuer. Wissenschaftliche Instrumente können u.U. zollfrei eingeführt werden. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Zentralen Beschaffungsstelle, damit ggf. die erforderlichen Formulare/Zollanträge rechtzeitig gestellt werden.

Bei steuerpflichtigen Drittmittelprojekten kann die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer ggf. als Vorsteuer abgesetzt werden.

Einkauf von Waren im EU-Ausland:

Bei der Bestellung sollte dem ausländischen Verkäufer unsere USt-ID-Nummer angegeben werden, damit er eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen kann. Die Ware unterliegt dann in Deutschland der Umsatzsteuer, d.h. wir führen Umsatzsteuer für innergemeinschaftlichen Erwerb ab (Regelsteuersatz zzt. 19%).

Bei steuerpflichtigen Drittmittelprojekten kann die gezahlte Umsatzsteuer ggf. als Vorsteuer abgesetzt werden.

Einkauf von Dienstleistungen bei ausländischen Unternehmern:

Ausländische Unternehmer, die für uns eine Dienstleistung erbringen, werden uns im Regelfall eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, mit z.B. dem Zusatz "Der Empfänger ist für die Versteuerung verantwortlich (Umkehr der Steuerschuld). / Recipient is liable for VAT under the reverse charge mechanism." Für diese Umsätze müssen wir in Deutschland Umsatzsteuer abführen (UStG § 13b, Regelsteuersatz zzt. 19%). Zu den betroffenen Leistungen zählt auch der Download von Software und Bildern sowie weitere Internetdienste.

Bei steuerpflichtigen Drittmittelprojekten kann die gezahlte Umsatzsteuer ggf. als Vorsteuer abgesetzt werden.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Annette Völkel