Studienorganisatorische Hinweise - Teilzeitstudiengänge am Fachbereich Wirtschaftsrecht
Anders als bei den „kooperativen“ Studienangeboten des Fachbereichs handelt es sich bei unseren Teilzeitstudiengängen (Bachelor/Master) nicht um ein im klassischen Sinne als „berufsbegleitend“ bezeichnetes Studienangebot, welches insbesondere darauf ausgerichtet ist, ein Studium mit einer gleichzeitigen Berufstätigkeit optimal verbinden zu können.
Der Teilzeiteffekt des Studiums ergibt sich durch die folgenden Merkmale:
- Bei sämtlichen Teilzeitstudienangeboten steht in den Bachelorstudiengängen im Vergleich zum Vollzeitstudium eine jeweils um zwei Semester und im Masterstudiengang eine um drei Semester verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung.
- Die Modulanzahl ist in jedem Semester um ein bis zwei Module reduziert, s. jeweilige Studienverlaufspläne.
Beim Teilzeitstudium werden allerdings keine im Vergleich zum Vollzeitstudiengang separaten Lehrveranstaltungen angeboten (z.B. speziell in Abendform, am Wochenende oder nur an bestimmten, festen Wochentagen).
Beachten Sie daher, dass die Verteilung und Lage der Lehrveranstaltungen im laufenden Semester nicht zwingend von der im Vollzeitstudiengang abweichen wird.
Im Grundstudium wird ein Teil der Lehrveranstaltungen i.d.R. aber zweizügig angeboten. In diesen Fällen können Sie entscheiden, welche der mehrfach angebotenen Kurse besser in Ihren Terminplan passen - somit besteht die Möglichkeit, sich einen gewissen, individuellen zeitlichen Spielraum zu schaffen.
Einen ersten Entwurf des aktuellen Lehrveranstaltungsplans finden Sie voraussichtlich ab Ende August auf der Seite der Erstsemesterinfos des Fachbereichs.



