Praxisphase im Ausland

Überblick

Das Auslandspraxisphase erfüllt die gleiche Funktion wie sein inländisches Pendant, verlangt von Ihnen jedoch eine größere soziale und kulturelle Kompetenz. Es ist studienorganisatorisch einfacher zu handhaben als ein Studienaufenthalt im Ausland, erfordert keine Prüfungsleistungen und wird im Studienprogramm anerkannt wie ein inländisches Praxissemester.

Es ermöglicht Ihnen auch i.d.R. leichter als ein Auslandsstudium, das Studienziel in der Regelstudienzeit zu erreichen. Zu beachten ist allerdings, dass im Studiengang, Wirtschaftsrecht’ nicht das gesamte 5. Semester für die Praxisphase reserviert ist, so dass hier eine genaue Terminplanung erforderlich ist.

Im internationalen Studiengang ist das Auslandspraxisphase sogar Teil des Pflichtprogramms (5. Semester).

Praxisphasen können auch finanziell gefördert werden, insbesondere im EU-Ausland im Rahmen von ERASMUS+ (LINK zum International Office der WH).