Bewerbung & Zulassung
Master-Studium
Voraussetzungen
Absolventen eines abgeschlossenen juristisch-ökonomischen interdisziplinären Studiengangs mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit werden ohne weitere Voraussetzung zugelassen, soweit gemäß Lehrplan des Studiengangs der juristische Anteil mehr als 50% beträgt und der ökonomische Anteil mindestens 30%.
Absolventen eines mindestens gleichwertigen Abschlusses in einem überwiegend juristisch, wirtschaftlich oder verwaltungs- wissenschaftlich ausgerichteten Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern können unter zusätzlichen Voraussetzungen zugelassen werden, wenn sie ein besonderes Interesse und Vorkenntnisse in der jeweils anderen Disziplin nachweisen.
- Für Inhaber eines juristischen Staatsexamens oder eines Diplom- oder Bachelorgrades eines rechtswissen- schaftlichen Studiengangs ist der Nachweis des besonderen Interesses und der erforderlichen Vorkenntnisse in der Regel erbracht, wenn sie wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse im Umfang von mind. 20 Credits durch Leistungsnachweise belegen. Fehlende Credits können durch relevante Berufserfahrung kompensiert werden.
- Für Inhaber eines Diplom- oder Bachelorgrades in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder eines vergleichbaren Abschlusses ist der Nachweis des besonderen Interesses und der erforderlichen Vorkenntnisse erbracht, wenn sie rechtswissenschaftliche Kenntnisse im Umfang von mind. 20 Credits durch Leistungsnachweise belegen. Fehlende Credits können durch relevante Berufserfahrung kompensiert werden.
- Absolventen eines rein oder überwiegend verwaltungswissenschaftlichen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität können zugelassen werden, wenn sie je nach dem Schwerpunkt des absolvierten Studiengangs die hiervor aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Infoseite des Studierendensekretariats
Bewerbung & Zulassung
Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Das Bewerbungsverfahren endet am 30.8. (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum Masterstudium ist auch bereits vor Abschluss des Erststudiums möglich. Allerdings muss dann der erfolgreiche Studienabschluss spätestens bis zum 15.12. nachgewiesen werden.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal zu stellen (s.u. Studierendensekretariat).
Nähere Informationen zu benötigten Unterlagen finden Sie ebenfalls dort.
Der Master-Studiengang ist mit einem Orts-NC, d. h. die Studienplätze werden nach Note bzw. Wartezeit vergeben. Die Studienbewerber mit den besten Noten bzw. längsten Wartezeiten erhalten einen Studienplatz. Die Anzahl der Studienplätze beträgt ca. 15.
Bewerbung und Zulassung erfolgen über das Studierendensekretariat (Online Bewerbungsportal - "uni-assist"), nicht den Fachbereich.
Nähere Informationen zu benötigten Unterlagen finden Sie ebenfalls dort.
Infoseiten des Studierendensekretariats
zur Zulassung
Hochschul- bzw. Studiengangwechsel sind auch im Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.3. für das Sommersemester bzw. 15.9. für das Wintersemester. Grundvoraussetzung für einen Wechsel ist, dass Sie bereits Studienleistungen erbracht haben, die eine Einstufung in das 2. Fachsemester rechtfertigen.
Infoseiten des Studierendensekretariats
zum Hochschul-/Studiengangswechsel
Bewerbung und Zulassung erfolgen über das Studierendensekretariat, nicht den Fachbereich.