Bewerbung & Zulassung
Bachelor-Studium
Voraussetzungen
Um das Bachelor-Studium an unserem Fachbereich aufnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung, d. h. einen Schulabschluss mit allgemeiner Hochschulreife, oder
- Fachhochschulreife, oder
- fachgebundener Hochschulreife
- oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung
Infoseiten des Studierendensekretariats
Das fachbezogene Praktikum wurde abgeschafft.
Bewerbung & Zulassung
Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Das Bewerbungsverfahren endet am 15.07. (Ausschlussfrist).
Die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftsrecht sind mit einem Orts-NC (numerus clausus) versehen, d. h. es steht nur eine begrenzte Anzahl Studienplätze zur Verfügung. Diese werden nach Note bzw. Wartezeit vergeben. Die Studienbewerber mit den besten Noten bzw. längsten Wartezeiten erhalten einen Studienplatz.
- Wartezeiten (pro Jahr zwei Wartesemester) werden nach Erreichen der Fachhochschulreife/Abitur gezählt, an denen ein Bewerber nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war
- Die Höhe des NCs variiert jedes Jahr und hängt ab von den Noten der aktuellen Bewerber, der Anzahl der Bewerber, und der Anzahl der vorhandenen Studienplätze (z. Zt. ca. 160 insgesamt für beide Bachelorstudiengänge)
Infoseite des Studierendensekretariats
zur Zulassung
Hochschul- bzw. Studiengangwechsel sind auch im Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.3. für das Sommersemester bzw. 15.9. für das Wintersemester. Grundvoraussetzung für einen Wechsel ist, dass Sie bereits Studienleistungen erbracht haben, die eine Einstufung in das 2. Fachsemester rechtfertigen.
Bewerbung und Zulassung erfolgen über das Studierendensekretariat, nicht den Fachbereich.
Infoseite des Studierendensekretariats
zum Hochschul-/Studiengangswechsel