Der Weg zum Master-Studienplatz

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der Abschluss eines mindestens sechssemestrigen berufsqualifizierenden Studiums in einem technischen Studiengang. Dabei müssen mindestens 165 Leistungspunkte gemäß dem ECTS-System aus Modulen mit technischen oder überwiegend technischen Inhalten erworben worden sein. Es müssen außerdem Kenntnisse in der englischen Sprache nachgewiesen werden. Als Nachweis reicht ein Schulabschlusszeugnis, in dem eine Englischnote nachgewiesen ist. Bei vorliegendem Abschluss in einem anderen technischen Studiengang ist der Nachweis der besonderen Vorbildung erforderlich. Einzelheiten der Zugangsvoraussetzung sind in §3 der Masterprüfungsordnung geregelt  (Download siehe unten).

Zur Klärung offener Fragen bzw. Lösung bestehender Probleme stehen Ihnen unsere Ansprechpartner und Beratungsangebote zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungs- bzw. Einschreibverfahren (u.a. Angaben zu den einzuhaltende Fristen) finden Sie auf den Internetseiten des Studierendensekretariates.

Haben Sie alle Schritte gemeistert, begrüßt Sie der Fachbereich zu Beginn des Wintersemesters mit einer Einführungsveranstaltung.

Modulhandbuch und Prüfungsordnung

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekan FB1, 14.09.2023