BAföG - Bescheinigung der üblichen Leistungen

Für den Bezug von BAföG im 5. bzw. 6. Studiensemester müssen BAföG-Empfänger mindestens die "üblichen Studienleistungen" nachweisen. Diese müssen sie sich auf einem Formblatt (Formblatt 5 / BAföG) bescheinigen lassen.
Der Fachbereichsrat hat hierzu in der Sitzung vom 26.03.2008 diese "üblichen Studienleistungen" wie folgt festgelegt:

Einer/einem Studierenden sind die "üblichen Studienleistungen" zum Ende des 4. Fachsemesters zu bescheinigen, wenn sie/er bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 80 Credits erworben hat.

Einer/einem Studierenden sind die "üblichen Studienleistungen" zum Ende des 5. Fachsemesters zu bescheinigen, wenn sie/er bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 100 Credits erworben hat.