Der Weg zum Master-Studienplatz

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studiums in Maschinenbau. Studienbewerber/-innen mit einem anderen Hochschulabschluss, der mindestens einem Bachelor of Science bzw. Bachelor of Engineering Grad entspricht, können nach Feststellung der besonderen Vorbildung für den Masterstudiengang Maschinenbau zugelassen werden. Die notwendige Vorbildung ergibt sich aus Anlage 1 der Prüfungsordnung (Download siehe unten). In Zweifelsfällen entscheidet die / der Prüfungsausschussvorsitzende.

Zur Klärung offener Fragen bzw. Lösung bestehender Probleme stehen Ihnen unsere Ansprechpartner und Beratungsangebote zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungs- bzw. Einschreibverfahren (u.a. Angaben zu den einzuhaltende Fristen) finden Sie auf den Internetseiten des Studierendensekretariates.

Haben Sie alle Schritte gemeistert, begrüßt Sie der Fachbereich zu Beginn des Wintersemesters mit einer Einführungsveranstaltung.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekan FB1, 14.09.2023