Informationen für Hochschulwechsler

Wechsel in den Bachelorstudiengang Maschinenbau

Hinweise zum Bewerbungsverfahren

 

Anerkennung von Studienleistungen / Prüfungen

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im gleichen Studiengang an anderen deutschen Fachhochschulen können angerechnet werden. Erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen

  • in anderen Studiengängen oder
  • an anderen Hochschulen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder
  • im Rahmen eines Abkommens an ausländischen Partnerhochschulen oder
  • an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie in einem weiterbildenden Studium

können anerkannt werden, falls Gleichwertigkeit vorliegt. Gleichwertigkeit liegt vor, wenn Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudienganges Maschinenbau der Westfälischen Hochschule im Wesentlichen entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. Weitere Einzelheiten zur Anerkennung ergeben sich aus §8 der Bachelor-Prüfungsordnung, siehe Einstieg ins Studium.

Einschreibung bei abschließend nicht bestandener Prüfung in Maschinenbaustudiengängen

Für Studierende, die abschließend einen Bachelorstudiengang Maschinenbau nicht bestanden haben, ist eine Einschreibung nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Studierende, die abschließend einen Diplomstudiengang Maschinenbau an einer Fachhochschule nicht bestanden haben.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekan FB1, 14.09.2023