Der Weg zum Bachelor-Studienplatz

Um das Studium des Maschinenbaus aufnehmen zu können, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen Sie

  • eine Zugangsberechtigung für ein Fachhochschulstudium erlangt haben,
  • ggf. als ausländischer Bewerber einen Sprachnachweis erbringen,
  • ein abgeleistetes Praktikum nachweisen,
  • sich an der Hochschule einschreiben.

Zugangsberechtigung

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums im Studiengang Maschinenbau ist der Nachweis

  • der Fachhochschulreife oder
  • der allgemeinen Hochschulreife oder
  • der fachgebundenen Hochschulreife oder
  • einer durch staatliche Stellen als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung.

Sprachnachweis

Bei Studierenden aus anderen als deutschen Sprachgebieten ist ein zusätzlicher Sprachnachweis zu erbringen.

Praktikum

Eine weitere Studienvoraussetzung ist der Nachweis einer praktischen Tätigkeit in einem oder mehreren Industriebetrieben ("Praktikum"). Die praktische Tätigkeit muss insgesamt einen Zeitraum von 12 Wochen umfassen und bis zum Beginn des 4. Fachsemesters nachgewiesen werden.

Eine einschlägige Ausbildung oder Berufstätigkeit kann auf Antrag als Praktikum anerkannt bzw. auf das Praktikum angerechnet werden.

Das insgesamt 12-wöchige Praktikum soll Tätigkeiten aus folgenden Gebieten enthalten:

Tätigkeitsbereiche nach Art und Dauer

Manuelle Arbeitstechniken (z.B. Feilen, Sägen, Biegen, ...) 1 - 2 Wochen
Maschinelle Arbeitstechniken (z.B. Zerspanung und spanlose Formgebung in Fertigung, Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau) 4 - 6 Wochen
Füge- und Verbindungstechniken, Wärme- und Oberflächenbehandlung, Montage, Messen und Prüfen 1 - 4 Wochen
Konstruktion und Entwicklung, Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufes (z.B. Arbeitsvorbereitung) 0 - 4 Wochen

Nachweis / Anerkennung des Praktikums

Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch Vorlage eines Arbeitszeugnisses des Betriebes/der Betriebe, in dem/denen das Praktikum durchgeführt wurde. Das Zeugnis muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Abteilungen in denen die Praktikantin/der Praktikant tätig war
  • genaue Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten der Praktikantin/des Praktikanten mit Angabe des jeweiligen Zeitraumes

Die Anerkennung von Praktikumszeiten erfolgt im Studierendensekretariat. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.

Sonderfall Kooperativer Studiengang

Für die Aufnahme in den kooperativen Studiengang Maschinenbau entfällt der Nachweis einer praktischen Tätigkeit.

Bewerbung / Einschreibung an der Hochschule

Grundsätzlich können Sie sich für den Studiengang Maschinenbau an der Westfälischen Hochschule nur zum Wintersemester einschreiben. Die Studienplätze werden direkt durch die Hochschule vergeben.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungs- bzw. Einschreibverfahren (u.a. Angaben zu den einzuhaltende Fristen) finden Sie auf den Internetseiten des Studierendensekretariates.

 

Beim Kooperierten Studiengang Maschinenbau entfällt das Praktikum, stattdessen ist ein Aus- oder Weiterbildungsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen nachzuweisen.

Zur Klärung offener Fragen bzw. Lösung bestehender Probleme stehen Ihnen unsere  Studien(fach)berater und Beratungsangebote zur Verfügung.

Haben Sie alle Schritte gemeistert, begrüßt Sie das Institut für Maschinenbau zu Beginn des Wintersemesters mit seinen Einführungsveranstaltungen für Erstsemester.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekan FB1, 14.09.2023