Hinweisgeber:in-System der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen

Die Westfälische Hochschule ist bestrebt, höchste Standards in ethischem Verhalten, Integrität und Transparenz aufrechtzuerhalten. Dazu gehört auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Westfälischen Hochschule. Mitglieder der Hochschule sind gem. § 9 Hochschulgesetz NRW neben den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten auch die eingeschriebenen Studierenden. Wir sind davon überzeugt, dass jede:r Einzelne eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines sicheren und vertrauenswürdigen Arbeitsumfelds spielt.
Neben den unten genannten Anlaufstellen, haben wir zusätzlich ein Hinweisgeber:in-System gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-2019/1937) eingerichtet.

Über dieses System haben alle Mitglieder der Westfälischen Hochschule - Mitarbeitende und Studierende - die Möglichkeit, Fehlverhalten oder Verstöße u.a. zu folgenden Themen, aber nicht darauf beschränkt, zu melden:

  • Betrug oder finanzielles Fehlverhalten
  • Diskriminierung oder Belästigung
  • Verletzung von Richtlinien oder Vorschriften
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Ombudsstelle und Quellenschutz

Wir verstehen, dass das Melden von Verstößen eine sensible Angelegenheit sein kann. Unser Hinweisgeber:in-System gewährleistet Ihre Anonymität gegenüber der Hochschule während des gesamten Meldeprozesses. Ihre Meldungen über das Hinweisgeber:in-System erreichen die arbeitgeber.ruhr GmbH, die von uns mit der Bearbeitung der Meldungen beauftragte Ombudsstelle.

Informationen zur Ombudsstelle sowie zu den eingerichteten Meldewegen erhalten Sie nach Anmeldung mit Ihrer persönlichen Benutzerkennung unter https://hinweisgeber.w-hs.de.

Ein Log-In mit Ihrer zentralen Kennung ist notwendig, um zu gewährleisten, dass nur Mitglieder der WH das Hinweisgeber:in-System nutzen können. Die Log-Ins zum Abruf der Kontaktinformationen der Ombudsstelle werden nicht geloggt, so dass eine Nachverfolgbarkeit nicht möglich ist.

Abgabe von Hinweisen

Meldungen können unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, aber auch anonym an die Ombudsstelle gerichtet werden. Die Ombudsstelle leitet Ihre Meldung dann ausschließlich anonymisiert an die Hochschule weiter, so dass Ihre Anonymität gegenüber der Westfälischen Hochschule - wenn gewünscht - in jedem Fall gewahrt bleibt. Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie von der Ombudsstelle innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von 3 Monaten eine begründete Rückmeldung über die bereits getroffenen oder geplanten Folgemaßnahmen.

Die in Ihrer Meldung enthaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nur den Personen zugänglich gemacht, die für die Untersuchung des gemeldeten Vorfalls erforderlich sind. Alle Meldungen werden von uns sorgfältig untersucht und es werden gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen, um auf den gemeldeten Vorfall zu reagieren.

Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie nur Meldungen ab, bei denen Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Nehmen Sie von wissentlich wahrheitswidrigen Behauptungen oder unwahren Tatsachen Abstand, da diese unter Umständen eine Strafbarkeit der hinweisgebenden Person begründen können.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Jennifer Weiß