Illustration: grüner Hintergrund; Hände ineinandergelegt mit Geldstücken

Finanzielle Unterstützung

Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsmonate

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es besteht Anspruch auf Elterngeld, wenn man das Kind nach der Geburt selbst betreuen möchte und deshalb während der Bezugszeit nicht oder nicht voll erwerbsfähig sein kann. Das heißt, auch Studierende können Elterngeld in Anspruch nehmen.

Sie können zwischen dem Basiselterngeld, welches innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden kann und dem ElterngeldPlus, welches über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden kann, entscheiden. Beim ElterngeldPlus ist die monatliche Leistung geringer, passt jedoch ideal, wenn während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden kann. Sollten Sie und Ihr Partner sich dazu entscheiden, beide in Teilzeit jeweils zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten zu gehen, gibt es zusätzlich einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Lassen Sie sich individuell zu Ihrem möglichen Elterngeld beraten. Wir verweisen hier direkt an die Mitarbeiter*innen der Elterngeldkasse in Gelsenkirchen, Recklinghausen und Bocholt. Nutzen Sie das Angebot sich beraten zu lassen, um Ihr Elterngeld individuell an Ihre Lebenssituation anzupassen. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der zuständigen Elterngeldkasse von Ihrem Wohnort abhängig ist.

Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt eines Kindes. Deutsche Staatsbürger*innen erhalten nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag.

Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder. Die zuständige Kindergeldkasse in Ihrem Wohnort informiert Sie gerne näher.

Kinderzuschlag

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen, haben die Möglichkeit zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) zu erhalten. Ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben sowie weitere Informationen, können Sie auf der Internetseite der "Bundesagentur für Arbeit" oder in dem Flyer "Kinderzuschlag" nachlesen.

Besondere Unterstützung für Studierende

Die Beratung zum Thema Studienfinanzierung wird an der Westfälischen Hochschule durch das Team der Studienberatung aber auch durch das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) durchgeführt. Auf den Webseiten der Studienberatung finden Sie alle wichtigen Informationen, Ratschläge und Kontaktadressen, um sich ausführlich zu möglichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten informieren zu können.

Zudem bietet der AStA für in finanzielle Not geratene Studierende ein unverzinstes Darlehen an. Die Darlehen- Summe beläuft sich maximal auf die aktuelle Semestergebühr. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der AStA.

Familienzuschlag für Beamt*innen des Landes

Als beamtete/r Beschäftigte/r haben Sie einen Anspruch auf einen Familienzuschlag, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben.Sprechen Sie Ihre Ansprechpartnerin im Dezernat für Personalservice für mehr Informationen direkt an.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Daniela Linde