Hochschulwechsler
Sollten Sie von einer anderen Hochschule an die Westfälische Hochschule unter Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen (= Einstufung in ein höheres Fachsemester) wechseln wollen, müssen Sie sich bewerben.
Ihre Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im selben Studiengang an einer anderen Hochschule werden angerechnet.
Gleiches gilt für Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Abkommens an ausländischen Partnerhochschulen erbracht worden sind.
Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit bedeutet, dass die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiengangs Wirtschaft im Wesentlichen entsprechen.
Auf Antrag können auch Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden, die an Hochschulen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie in einem weiterbildenden Studium erbracht wurden soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
Bei Anrechnung werden die Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.
Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk `bestanden´ aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich zu Sprechstundenzeiten an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Bitte bringen Sie Ihre eindeutigen Unterlagen sowie Modulbeschreibungen mit, die Ihre erbrachten Leistungen dokumentieren.
Der Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet dann über die Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen.
Fachschaft Wirtschaft
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